Bremer Betroffenenbeirat 2025-2029:

Jetzt bewerben für ein Ehrenamt gegen Gewalt an Frauen*!

*Wir schreiben auf dieser Seite den Begriff „Frau“ im Wissen, dass Geschlecht bzw. „Gender“ neben der biologischen auch die sozial konstruierte Dimension umfasst.

Wenn wir von „Gewalt gegen Frauen" sprechen, meinen wir geschlechtsspezifische Gewalt nach Definition des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).  Danach ist Gewalt geschlechtsspezifisch, wenn sie „gegen eine Frau gerichtet ist, weil sie eine Frau ist,“ oder „Frauen unverhältnismäßig stark betrifft“. Unter Gewalterfahrungen fallen alle Formen von Gewalt, also körperliche, sexualisierte, psychische und wirtschaftliche Gewalt. Frauen sind zum Beispiel von sexualisierter und häuslicher Gewalt überproportional häufig, aber nicht ausschließlich betroffen.

Wer wir sind

der Bremer Betroffenenbeirat

Der Bremer Betroffenen­beirat Istanbul-Konvention (B*BIK) ist ein bislang einzig­artiges Pilot­projekt: 10 Betroffene geschlechts­spezifischer Gewalt vertreten im Beirat die Belange Betroffener. Das Land Bremen gewinnt mit dem B*BIK das Erfahrungs­wissen von Expert:innen in eigener Sache, berücksichtigt systematisch die Betroffenen­perspektive in der Umsetzung der Istanbul-Konvention und bezieht – wie die IK es fordert – die Zivil­gesellschaft mit ein. Die Geschäfts­stelle des Beirats liegt bei der Landes­koordinierungs­stelle Istanbul-Konvention.

Was wir tun

als Expert:innen aus Erfahrung setzen wir uns für die Bedarfe Betroffener ein

Der Beirat berät die Verwaltung und politischen Gremien über eine Berufungszeit von vier Jahren. Anliegen und Stand­punkte der Betroffenen fließen so in den Landes­aktions­plan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention mit ein. Die Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Schutz und Unter­stützung sowie Straf­verfolgung werden an dem kritischen Blick der Betroffenen gemessen und nach ihren Bedarfen besser entwickelt. Langfristig soll der Beirat als feste Instanz und Instrument der Politik­beratung im Bereich Gewalt­schutz und Gewalt­prävention wirken.

Wen wir suchen

neue Stimmen für den Beirat!

Wir sind überzeugt davon, dass die Stimme der Betroffenen bedeutend  ist, um Gewalt an Frauen wirksam zu bekämpfen. Ihr Erfahrungswissen ist wertvoll - an vielen kleinen und großen Stellen kann es entscheidende Veränderungen bewirken, wenn wir es nutzen.

Wir suchen Personen, die motiviert sind, ihre Erfahrungen zu nutzen um sich gesellschaftlich zu engagieren gegen geschlechtsspezifische Gewalt.

Bewerben können sich Personen mit Wohnsitz in Bremen und Bremerhaven ab 18 Jahren, die selbst von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen waren. Die Erlebnisse sollten nicht akut sein.

Die ehrenamtliche Arbeit im Betroffenenbeirat ist herausfordernd! Wir können Trigger nicht ausschließen. In der Auseinandersetzung mit persönlich belastenden Themen kann es zu schwierigen Situationen kommen: Deshalb ist es wichtig, dass Sie wissen, dass Sie im Betroffenenbeirat nicht die eigenen Erfahrungen aufarbeiten können. Die Gewalterfahrung muss bereits bearbeitet sein.

Auch wenn wir mit darauf achten, sollten Sie für sich selbst sorgen können.

FAQ – Fragen und Antworten zur Bewerbung und zum Ehrenamt im Beirat

Worum geht es im Betroffenenenbeirat?

Bremen sagt Nein zu Gewalt an Frauen und Mädchen: denn Gewalt ist eine Menschenrechtsverletzung. Mit dem Abkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verpflichtet sich Deutschland zu umfassenden Maßnahmen. Das Land Bremen setzt die sogenannte Istanbul-Konvention mithilfe eines Beirats aus Expert:innen aus Erfahrung um. Sie kümmern sich darum, dass die Perspektive Betroffener in die Maßnahmen des Bremer Landesaktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention einfließen. Mehr über den Landesaktionsplan und die Istanbul-Konvention lesen Sie hier.

Den Bremer Betroffenenbeirat Istanbul-Konvention (B*BIK) hat die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz im Oktober 2021 einberufen. Der Beirat aus 10 Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt ist für vier Jahre berufen. Im Herbst 2025 werden einige Mitglieder des Beirats weiter ihr Amt wahrnehmen – einige neue engagierte Ehrenamtliche sollen den Beirat verstärken.

Berichte und Arbeitsergebnisse finden Sie auf unserer Webseite.

Der Beirat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Das Selbstverständnis des Gremiums ist darin so formuliert: Wir sind Expert*innen mit vielfältiger Erfahrung und Fachwissen. Wir wollen Ursachen, Folgen, Ausmaß und Dunkelziffer von geschlechtsspezifischer Gewalt genauer in den Blick nehmen und Schutz und Unterstützung für Betroffene in den Mittelpunkt stellen. Wir setzen uns dafür ein, Frauen* und Kinder vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen und dafür, dass geeignete Maßnahmen entwickelt werden, die Betroffenen langfristige und konkrete Unterstützung zusichern.

Wie arbeitet der Betroffenenbeirat?

Der Beirat trifft sich monatlich zu dreistündigen Sitzungen. Gruppensupervision ist geplant. Verbindlich ist der Ehrenamtsvertrag, den jedes Mitglied mit Berufung durch die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz unterzeichnet. Der Beirat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die Sebstverständnis, Kommunikation und Arbeitsweise des Gremiums regelt.

Jedes Jahr gibt es zwei gesetzte Aufgaben des B*BIK:
Der Beirat nimmt Stellung zum Schwerpunktthema des Runden Tisches Istanbul-Konvention und kommentiert den Fortschritt der Maßnahmen im Bremer Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Zum März 2026 zieht der Beirat ein Fazit im Abschlussbericht zum ersten Bremer Landesaktionsplan. Der B*BIK wird in die Fortschreibung des Landesaktionsplans über die interdisziplinären Arbeitsgruppen einbezogen. Zur Veröffentlichung des zweiten Landesaktionsplans (voraussichtlich 2027) nimmt der B*BIK Stellung zu den darin formulierten Zielen und Maßnahmen.

Darüberhinaus initiiert der B*BIK Aktivitäten, Stellungnahmen und Kampagnen im eigenen Ermessen und nach Abstimmung im Gremium. Eine Jahresplanung bildet das Gerüst mit Terminen und Themen, denen sich der Beirat widmen möchte. Für Aufgaben und fachliche Themen übernehmen Beiratsmitglieder einzeln oder gemeinsam in Arbeitsgruppen je nach eigenen Interessen, Ressourcen und Engagement die Verantwortung.

Der B*BIK wird von der Geschäftsstelle des B*BIK in der Landeskoordinierungsstelle Istanbul-Konvention traumainformiert begleitet.
Die Geschäftsstelle organisiert die Sitzungen, bereitet Informationen auf und stellt Kontakte her.

Die Mitglieder im Beirat arbeiten in ihren Themengebieten selbstbestimmt. Nach außen kommunizieren einzelne Mitglieder nur in Abstimmung mit der Gruppe, sobald es um Stellungnahmen, Einschätzungen und Haltungen fachlicher Art geht.

Eigene Gewalterfahrungen dürfen, müssen aber nicht, in der Kommunikation nach außen eine Rolle spielen!

Die Gruppe erhält Supervision und Unterstützung im Finden der Gesprächsregeln und dem Umgang mit Triggern. Individuell oder als Gruppe können arbeitsbezogene Fortbildungen besucht werden.

Wer kann Mitglied werden?

Bewerben können sich Personen mit Wohnsitz in Bremen und Bremerhaven ab 18 Jahren, die selbst von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen waren. Die Erlebnisse sollten nicht akut sein. Bitte bewerben Sie sich, wenn die gemachten Erfahrungen geschlechtsspezifischer Gewalt bereits bearbeitet sind und in die eigene Biographie integriert.

Die Istanbul-Konvention geht umfassend und inklusiv vor, um alle Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt wirksam zu schützen. Daher ist uns eine Vielfalt im Betroffenenbeirat wichtig.
Wir möchten insbesondere People of Color, Personen mit (familiärer) Migrations- oder Fluchterfahrung sowie trans-, inter- und queere Personen ansprechen. Auch Menschen mit Behinderungen und Angehörige verschiedener Religionsgemeinschaften sind herzlich willkommen. Ebenso möchten wir Personen berücksichtigen, die aufgrund bestimmter Lebensumstände oder -modelle in der Gesellschaft benachteiligt sind, wie z. B. alleinerziehende Eltern oder Empfänger:innen von Sozialleistungen.

Zur Bedeutung eines Ehrenamts im B*BIK erfahren Sie mehr.

Was sind die konkreten Aufgaben eines Mitglieds im Betroffenenbeirat?

Die Aufgabe des Betroffenenbeirats ist die Bewertung der Umsetzung des Landesaktionsplans Istanbul-Konvention und das Einbringen der Belange Betroffener in den Prozess.

Konkret soll der Betroffenenbeirat:

  • sich für die Belangene von Betroffenen einsetzen.
  • geeignete Maßnahmen zur Verhütung, Bekämpfung und Strafverfolgung von Gewalt gegen Frauen und Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen mit entwickeln, kritisch prüfen sowie ihre Umsetzung an den Bedarfen Betroffener messen.
  • die Fortschritte des Bremer Landesaktionsplans in den Berichten der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz an den Bremer Senat aus Betroffenensicht bewerten und kommentieren.
  • die Verwaltung beraten zur betroffenenzentrierten Orientierung von Angeboten und Vorgaben für Schutz- und Hilfesystem.
  • Stellung nehmen zu fachlichen Themen, die die Landeskoordinierungsstelle Istanbul-Konvention in den Prozess zur Umsetzung und Fortschreibung des Bremer Landesaktionsplans einbringt, etwa am Runden Tisch oder in Fachveranstaltungen.
  • eigene Maßnahmen zur Stärkung des Einbezugs von Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt entwickeln und umsetzen: etwa zum Austausch und Vernetzung von Betroffenen, Entstigmatisierung und Entkräften von Opfermythen.
  • eigene Themen und Initiativen als Impulse in den Prozess zur Umsetzung der Istanbul-Konvention einbringen.
  • die Anliegen von Betroffenen in den gesellschaftlichen und politischen Diskurs tragen.
  • öffentliches Gesicht und Stimme der Betroffenen sein.
  • Stigmatisierung von Gewaltbetroffenen entgegentreten.

Warum sollte ich mich im Betroffenenbeirat engagieren?

Wir sind überzeugt davon, dass der Betroffenenbeirat entscheidend daran mitwirkt, Gewalt an Frauen zu bekämpfen und verhindern.
Wenn Sie motiviert sind, sich gesellschaftlich zu engagieren gegen geschlechtsspezifische Gewalt, finden Sie im B*BIK ein Arbeitsgremium mit vielen Möglichkeiten und klar strukturierter Einbindung in die relevanten Prozesse.

Der Grundsatz „nichts über uns, ohne uns!“ liegt als Idee dem Bremer Betroffenenbeirat zugrunde. Alle Prozesse zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Bremen sind daran ausgerichtet und beziehen die Mitglieder des Betroffenenbeirats in Gremien, den fachlichen Austausch und zur Beratung in der Ausführung der einzelnen Maßnahmen ein – so weit wie möglich und von den Mitgliedern gewünscht. Das eigene Erfahrungswissen wird genutzt, um Angebote zum Schutz und zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder zu verbessern.

Neben dem, was der Beirat für andere gewaltbetroffene Personen bewirken kann, erfahren die Mitglieder ein wichtiges Empowerment: Sie werden gefragt, gehört und wertgeschätzt. Ihre Erfahrungen und ihre Perspektive zählen. Das Einbringen ihres Wissens ist für Bremen ein entscheidendes Qualitätsmerkmal für guten Gewaltschutz.

Was erwartet mich im Ehrenamt?

Ein Ehrenamt ist ein freiwilliges Engagement mit großer Bedeutung: Für die Menschen, für die sich der Beirat ehrenamtlich engagiert – gewaltbetroffene Personen und ihre Kinder – wie auch für die Ehrenamtlichen selbst. Im B*BIK erhalten Menschen mit Erfahrungswissen eine Stimme, sie bringen ihre Ideen und ihr Wissen ein und tragen es weiter, vernetzen sich mit anderen Akteur:innen im Bereich Gewaltschutz und erleben, wie bereichernd und empowernd ihr Einsatz ist.

Erwartet wird, dass die ehrenamtlichen Mitglieder des B*BIK sich ihren Fähigkeiten und ihrem Themenschwerpunkt entsprechend freiwillig in die Arbeit des Gremiums einbringen. Der Beirat entscheidet über seine Themen und Aktivitäten und die jeweils dafür verantwortlichen und gemeinsam aktiven Unterarbeitsgruppen auf den gemeinsamen Sitzungen. Neben den Sitzungen fallen weitere Einsatzzeiten an. Das kann sein: Teilnahme an Arbeitsgruppen zur Umsetzung des Landesaktionsplans, Teilnahme am Runden Tisch Istanbul-Konvention, Teilnahme an Unterarbeitsgruppen des B*BIK, Teilnahme an Fachveranstaltungen und Terminen zur Vernetzung, Contenterstellung und Bespielung des Social Media Auftritts des B*BIK, Einlesen in Themen und Vorbereitung von schriftlichen Stellungnahmen oder andere geeignete Kommunikationsformen zur Erfüllung der Aufgaben des B*BIK. Ein Zeitrahmen von ca. 6 – 15 Stunden monatlich ist realistisch einzuplanen.

Das freiwillige Engagement ist grundsätzlich nicht vergütet. Eine Aufwandsentschädigung wird für jährlich bis zu 11 Sitzungen mit 3 Stunden in Höhe von 35 Euro pro Stunde ausgezahlt. An diesen monatlichen Sitzungen sollten die Mitglieder persönlich teilnehmen und sich auf die dort zu besprechenden Tagesordnungspunkte inhaltlich vorbereiten.

Mit einem Ehrenamt im B*BIK nehmen Sie die Verantwortung an, sich gegen geschlechtsspezifische Diskriminierung, Ausbeutung und Gewalt sowie für besseren Schutz und verbesserte Hilfen für Betroffene einzusetzen. Ein Interesse an kontinuierlicher Mitarbeit im B*BIK über die bezahlten Sitzungen hinaus wird vorausgesetzt. Eine Gruppen-Supervision innerhalb des B*BIK unterstützt die gute Zusammenarbeit untereinander. Auch im freiwilligen Ehrenamt sollten alle Mitglieder bereit sein, die Regelungen einer gemeinsamen Geschäftsordnung des Beirats anzuerkennen.

Was muss ich zur Bewerbung wissen?

Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbung bis zum 30. Juni 2025.

Hier können Sie sich direkt online oder per Postversand bewerben

  • Ihre Bewerbung können Sie online ausfüllen und uns über das Formular auf www.bremen-sagt-nein.de/bewerbung-betroffenenbeirat senden.
  • ODER Sie senden Ihre Bewerbung per Post an:
    Landeskoordinierungsstelle Istanbul-Konvention – vertraulich!
    Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
    Faulenstraße 9/15
    28195 Bremen

Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Mit Ihrer Bewerbung entsteht noch kein Anspruch auf Berufung in den Bremer Betroffenenbeirat Istanbul-Konvention.

Ihre Unterlagen sichtet ein Auswahlgremium bei der Landeskoordinierungsstelle Istanbul-Konvention. Dem Auswahlgremium gehören erfahrene Expertinnen von geschlechtsspezifischer Gewalt, eine Traumapädagogin und die Geschäftsstelle des Betroffenenbeirats an.

Persönliche Kennenlerngespräche zur Auswahl der neuen Beiratsmitglieder finden im September 2025 in Bremen statt (Änderungen vorbehalten). 

Wie wird der neue Beirat ausgewählt?

Einige Mitglieder im Beirat werden ihr Ehrenamt weitere vier Jahre aufnehmen. Das Gremium soll wieder voll besetzt werden – dafür suchen wir engagierte Personen mit Freude am gesellschaftlichen Engagement und Motivation ihr Erfahrungswissen gegen Gewalt an Frauen einzusetzen.

Der Beirat ist einberufen worden von der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Claudia Bernhard. Die bei der Senatorin angesiedelte Landeskoordinierungsstelle Istanbul-Konvention ist zuständig für die Ausschreibung und die Geschäftsführung des Beirats. Ein Team aus Landeskoordinierungsstelle Istanbul-Konvention, einer erfahrener Traumatherapeutin und Expertinnen geschlechtsspezifischer Gewalt wird die Bewerbungen sichten. Nach Kennenlerngesprächen im September wird eine Gruppe einberufen, die im Beirat Betroffene von Gewalt gegen Frauen für die nächsten vier Jahre repräsentieren. Möglichst viele Gewaltformen und persönliche Hintergründe sollen darum im Betroffenenbeirat vertreten sein.

Die Istanbul-Konvention geht umfassend und inklusiv vor, um alle Betroffenen von geschlechts­spezifischer Gewalt wirksam zu schützen. Uns ist deshalb eine Vielfalt im Betroffenenbeirat wichtig: Wir möchten insbesondere People of Color, Personen mit (familiärer) Migrations- oder Fluchterfahrung sowie trans-, inter- und queere Personen ansprechen.  Auch Menschen mit Behinderungen und Angehörige verschiedener Religions­gemeinschaften sind herzlich willkommen. Ebenso möchten wir Personen berück­sichtigen, die aufgrund bestimmter Lebens­umstände oder -modelle in der Gesellschaft benachteiligt sind, wie z.B. allein­erziehende Eltern oder Empfänger:innen von Sozial­leistungen.

Das Gremium soll über vier Jahre seiner Berufungszeit gut und gerne zusammenarbeiten – auch das beachten wir in der Zusammenstellung. Ihre persönliche Motivation, die Themen und die Fähigkeiten, die Sie in die Arbeit des Beirats einbringen möchten, spielen eine wichtige Rolle.

Ich möchte nicht öffentlich zeigen, dass ich von Gewalt betroffen war. Kann ich anonym mitarbeiten?

Sie können sich anonym bewerben und einen Alias-Namen verwenden. Wir brauchen zur Berücksichtigung Ihrer Bewerbung einen Kontakt und eine Möglichkeit, Sie anzusprechen sowie weitere im Bewerbungsbogen abgefragten Informationen zur Zusammenstellung eines Beirats, der Erfahrungen in unterschiedlichen Gewaltformen und Expertisen zusammenbringt. Wenn Sie Bedenken haben, Informationen zu teilen, sprechen Sie uns gern an. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.

Das Kennenlernen findet persönlich statt. Namentlich sind Sie nur dem Auswahlgremium bekannt. Sollten Sie in den Betroffenenbeirat berufen werden, braucht die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zum Zeitpunkt der Einberufung des Beirats Ihren Namen und Adresse sowie eine Kontaktmöglichkeit für das Aufsetzen von Ehrenamtsverträgen. Anonymität können wir daher nicht gewährleisten. Die Geschäftsstelle des Beirats braucht die Information zu Ihrer eigenen Kontoverbindung für die Auszahlung der Aufwandsentschädigung.

Betroffene im Beirat arbeiten auf Wunsch ohne namentliche Nennung. Sie können natürlich auch später erst entscheiden, ob Sie Ihren Namen öffentlich nennen möchten.

Der Beirat ist eine Stimme gewaltbetroffener Frauen. Durch das Auftreten in der Öffentlichkeit soll der Beirat Stigmatisierung abbauen und die Verantwortung für die erfahrene Gewalt klar Tatpersonen zuschreiben. Daher ist eine überwiegende Besetzung mit Personen wünschenswert, die sich dafür mit ihren Namen einsetzen und Betroffene als echte Persönlichkeiten repräsentieren. Der Wunsch anonymer Mitarbeit ist aber kein Ausschlusskriterium!

Wie sind meine persönlichen Daten geschützt?

Wenn Sie sich bewerben, werden nur die Daten verarbeitet, die im Rahmen des Auswahlverfahrens benötigt werden. Neben Kontaktdaten werden weitere mit der Bewerbung in Verbindung stehenden Daten erhoben (z.B. Motivation und Interesse an Themenbereichen im ehrenamtlichen Engagement) . Unter den abgefragten Informationen  sind auch besonders schützenswerte Daten gem. Art. 9 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung /DSGVO (Angaben zur eigenen Betroffenheit von Gewalt).

Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte übermittelt.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO Ihre im Bewerbungsbogen erteilte Einwilligung. Ihre Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden, ohne dass dies die Rechtmäßigkeit der bisher erfolgten Verarbeitung berührt. Wenn die Einwilligung widerrufen wird, stellen wir die entsprechende Datenverarbeitung ein.

Ihre Daten werden bei Nicht-Einberufung in den Betroffenenbeirat gelöscht.

Die vollständige Datenschutzinformation finden Sie hier (Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 DSGVO für den Bremer Betroffenenbeirat und Bewerber:innen).

Bewerbung hier einreichen

Senden Sie uns Ihre Bewerbung über das Eingabeformular auf dieser Webseite

ODER

laden Sie den Bewerbungsbogen als pdf herunter und senden uns Ihre schriftliche Bewerbung per Post an:

Landeskoordinierungsstelle Istanbul-Konvention – vertraulich!
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Faulenstraße 9/15
28195 Bremen

Jetzt hier online bewerben!

    Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten ernst und gehen mit Ihrer Bewerbung streng vertraulich um. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier. Ihre Daten werden bei Nichtberufung in den Betroffenenbeirat nach Abschluss des Auswahlverfahrens innerhalb von 30 Tagen gelöscht.

    Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Mit Ihrer Bewerbung entsteht noch kein Anspruch auf Berufung in den Bremer Betroffenenbeirat Istanbul-Konvention. Ihre Unterlagen sichtet ein Auswahlgremium bei der Landeskoordinierungsstelle Istanbul-Konvention.

    Persönliche Kennenlerngespräche zur Auswahl der neuen Beiratsmitglieder finden im September 2025 in Bremen statt (Änderungen vorbehalten).

    Angaben zur Person

    Angaben zur Betroffenheit

    I. Geschlechtsspezifische Diskriminierung, Ausbeutung und/oder Gewalt

    Der Bremer Betroffenenbeirat Istanbul Konvention (B*BIK) soll sich aus Betroffenen zusammensetzen. Die Mitglieder sollen Erfahrungen aus möglichst unterschiedlichen Kontexten geschlechtsspezifischer Diskriminierung, Ausbeutung und/oder Gewalt abbilden.

    Daher fragen wir Sie: Welche Form von geschlechtsspezifischer Diskriminierung, Ausbeutung und/oder Gewalt haben Sie in welchem Tatkontext erfahren? (Mehrfachnennung möglich)

    II. Tatkontext

    III. Zeitpunkt und persönliche Bearbeitung

    Wann fand das Ereignis bzw. fanden die Ereignisse geschlechtsspezifischer Gewalt statt?

    Unterstützungsbedarfe

    Gibt es weitere Umstände, die Sie an dieser Stelle mitteilen möchten und als relevant erachten (z.B. das Vorhandensein einer Beeinträchtigung, besondere Bedarfe hinsichtlich der Sprache und Assistenz, die ständige Begleitung durch einen Hund, …)?

    I. Ich bin (bitte Zutreffendes ankreuzen)

    * kein Ausschlusskriterium

    II. In welchem dieser Themenbereiche möchten Sie sich besonders engagieren und weiter einarbeiten?

    Bitte wählen Sie maximal 3 Themenfelder aus*:

    *Hinweis: Die benannten Themenfelder dienen der persönlichen Interessensabfrage im Rahmen der Bewerbung. Die konkreten Arbeitsthemen des B*BIK richten sich insbesondere nach Themenschwerpunkten des Bremer Landesaktionsplans und nach aktuellen Entwicklungen sowie eigener Schwerpunktsetzung.

    Motivation

    I. Was möchten Sie durch ein Ehrenamt im B*BIK erreichen?

    Bitte schreiben Sie maximal 700 Zeichen inklusive Leerzeichen. Das entspricht ungefähr 7 Sätzen.

    0 Zeichen

    II. Haben Sie sich vorher bereits gesellschaftlich engagiert? Wenn ja, wo?

    III. Welche Veränderung in Gesellschaft oder Politik sollte der B*BIK 2025 - 2029 anregen, um geschlechtsspezifische Gewalt zu verhindern und Betroffene besser zu unterstützen?

    Bitte schreiben Sie maximal 1.000 Zeichen inklusive Leerzeichen. Das entspricht ungefähr 10 Sätzen.

    0 Zeichen

    IV. Gibt es noch weitere persönliche Vorhaben oder Perspektiven, die Sie motivieren?

    Einwilligung in die Datennutzung

    Die Datenschutzinformationen finden Sie hier.

    *Pflichtangabe, da ansonsten Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden kann.

    Ihre Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden, ohne dass dies die Rechtmäßigkeit der bisher erfolgten Verarbeitung berührt. Wenn die Einwilligung widerrufen wird, stellen wir die entsprechende Datenverarbeitung ein.

    Bewerbungsbogen für Postversand herunterladen

    Laden Sie hier den Bewerbungsbogen als beschreibbares pdf herunter:

    Bewerbungsbogen herunterladen (PDF, 1MB)

    Was sagen die aktuellen Mitglieder des Betroffenenbeirats?

    FAQ der aktuellen Mitglieder im Betroffenenbeirat über ihr Engagement

    Was ist für Euch besonders positiv an der Arbeit im Betroffenenbeirat?

    Der Umgang untereinander ist schon immer wertschätzend gewesen. Es gibt keine Verurteilungen oder negative Äußerungen zu den gemachten Erfahrungen. Während wir in der Gesellschaft oft mit wertenden, oder absprechenden Äußerungen konfrontiert werden, nehmen wir die Anliegen und anhaltenden Belastungen aller Mitglieder jederzeit sehr ernst.

    Sprecht Ihr über die eigene Betroffenheit und wieviel muss jede Person preisgeben?

    Wir geben nur so viel von uns und unserer eigenen Betroffenheit preis, wie wir es möchten – niemand wird gezwungen, über Geschehnisse oder dergleichen zu sprechen, wenn dies nicht gewollt wird.

    Welche besonderen Herausforderungen sind in Eurer Arbeit im Betroffenenbeirat aufgetreten?

    Wir sind die Expert*innen für unsere eigene Betroffenheit, deshalb kann es vorkommen, dass wir Texte zu eigenen belastenden Themen schreiben, oder wir uns mit der eigenen Betroffenheit auseinandersetzen. Wichtig dabei ist, dass das nur so weit passieren soll, wie es für uns persönlich auch machbar und gewünscht ist. Wir versuchen uns immer gegenseitig zu unterstützen und auch Aufgaben abzunehmen, wenn es zu viel wird.
    Keine Angst, das machen wir gemeinsam, du bist nicht allein.

    Was tut Ihr, wenn die Beiratsarbeit emotional viel wird?

    Wenn es eine*r von uns in der Sitzung emotional zu viel wird, können wir jederzeit den Raum verlassen. Sollte die Person seelische Unterstützung, kann jemand aus der Gruppe nach draußen begleiten oder den Zugang zu ungestörten Räumen ermöglichen.
    Darüber hinaus kann es natürlich in einer größeren Gruppe zu Konflikten kommen. In der Vergangenheit konnten wir diese durch eine gute Kommunikation lösen. Wir können uns jederzeit an die Moderation wenden, die eine neutrale Rolle hat. Auf Wunsch erhalten wir Supervision oder Mediation.

    Es ist uns wichtig, zu betonen, dass bei uns jedes Gefühl von Unwohlsein offen angesprochen werden kann.

    Wie groß ist Euer Arbeitsaufwand im Betroffenenbeirat?

    Im Jahr finden 11 Sitzungen zu je drei Stunden statt, an denen wir teilnehmen und uns entsprechend vorbereiten. Es finden über das Jahr verteilt auch Fachveranstaltungen, Runde Tische und AG-Treffen statt, die wir ebenfalls vorbereiten. Dass alle Mitglieder den Beirat dort je nach Themenschwerpunkt an einer oder mehreren Gelegenheiten vertreten, finden wir wünschenswert.

    Nebenbei fallen immer wieder kleinere Aufgaben an, wie beispielsweise Social Media oder Texte schreiben. Wir können frei wählen, zu wie vielen Veranstaltungen wir gehen möchten und welche Themen in welchem Umfang ausgebarbeitet werden. Der Workload im Monat schwankt zwischen 6 und 15 Stunden, je nachdem wie viel wir uns einbringen möchten.

    Was sollte ich für die Mitarbeit im Beirat mitbringen?

    Am wichtigsten für die Mitarbeit ist für uns die Bereitschaft sich regelmäßig einzubringen und das Interesse sich immer wieder neue Skills anzueignen und sich weiterzubilden. Wir freuen uns über jeden persönlichen Beitrag, der eingebracht wird!

    Für die Mitarbeit im Beirat ein Grundverständnis der deutschen Sprache vorausgesetzt. Wir arbeiten oft mit politischen und wissenschaftlichen Quellen, weshalb das Sprachverständnis für die Mitarbeit unabdingbar ist.
    Eine generelle Affinität für Social Media wäre für uns wünschenswert, aber nicht erforderlich.

    Kann ich anonym bleiben, wenn ich im Betroffenenbeirat arbeite?

    Es ist überhaupt kein Problem anonym zu bleiben. Aktuell haben wir auch zwei Mitglieder, die sich für die Anonymität entschieden haben und auch auf unserer Webseite anonym auftreten.
    Berichte und Stellungnahmen sind vom Beirat ohne Nennung der einzelnen Klarnamen veröffentlicht. Bei persönlicher Teilnahme sind meist eher die Mitglieder vertreten, die nicht anonym sind. Sollte es doch eine Veranstaltung geben, an der eine der beiden Personen teilnimmt, achten wir darauf, dass keine Fotos gemacht und veröffentlicht werden.

    Was passiert mit Euren Beiträgen und Empfehlungen im Beirat?

    Erst einmal bleiben alle geteilten persönlichen Beiträge, die wir im Beirat erarbeiten, im Beirat selbst. Was wir im Beirat auf den Sitzungen teilen, ist streng vertraulich. Insbesondere wenn wir persönliche Erfahrungen teilen, ist das wichtig. Öffentliche Stellungnahmen geben wir nicht personalisiert heraus: Wir sprechen immer mit einer gemeinsamen Stimme – der Stimme des Betroffenenbeirats. Zum einen kann so niemand persönlich in den Fokus geraten und zum anderen ermöglicht es die Anonymität der Mitglieder, die das für sich gewählt haben.
    Wir bringen Themen in vorgegebene Termine ein, etwa bei Runden Tischen zu Schwerpunkten wie mehrfache Betroffenheit oder Täterarbeit. Vor der Bürgerschaftswahl haben wir beispielsweise einen Forderungskatalog an alle demokratisch gewählten Parteien, Pressesprecher*innen und Frauenvertreter*innen verschickt. Auch wenn keine Zeitung darüber berichtet hat, wurden wir später namentlich im Koalitionsvertrag erwähnt.
    Wir besuchen unter anderem auch Vorträge und Veranstaltungen zu Themen rund um geschlechtsspezifische Gewalt und reagieren, wenn wir – aus Betroffenensicht – problematische Aspekte erkennen.
    Externe Anfragen, wie etwa die Beteiligung an der Initiative zur Einrichtung eines Betroffenenrats in Berlin, beantworten wir je nach Kapazität und Relevanz ebenfalls.

    Es ist wichtig sich darauf einzustellen, dass nicht alle Themen, Haltungen und Wünsche immer nach persönlichem Ermessen umgesetzt oder weiterverfolgt werden können – manchmal brennt ein Mitglied für ein Thema, dem die anderen weniger Dringlichkeit beimessen. Wir sprechen nur gemeinsam nach außen, wenn ein Konsens zu dem Thema besteht. So gehen wir sicher, dass alle Mitglieder hinter der Arbeit stehen können und niemand auf halber Strecke stehen gelassen wird.

    Wie sieht eine typische Sitzung bei Euch im Beirat aus?

    Zum Anfang und zum Ende jeder Sitzung nehmen wir uns Zeit uns zu begrüßen und zu verabschieden, damit alle gut ankommen und gehen können.
    Die unterschiedlichen Arbeitsgruppen berichten Aktuelles und halten Rücksprache mit der Gruppe. Arbeitsgruppen kommen selbständig außerhalb der Sitzungen zusammen, etwa zur Vorbereitung eines Runden Tisches, einer Kommentierung zu einer Maßnahme im Landesaktionsplan oder für Planung unserer Öffentlichkeitsarbeit. In jeder Sitzung werden wir von der Landeskoordinierungsstelle auf den aktuellen Stand gebracht zu wichtigen Entwicklungen auf Landes- und Bundesebene und den Aktivitäten rund um den Landesaktionsplan.
    Dann besprechen wir die aktuellen Aufgaben: Stellungnahmen, Termine, Berichte oder Ideen zu aktuellen Themen. Bis auf einige feste Aufgaben, bringen wir die Tagesordnungspunkte selbst in die Sitzung mit ein.

    Die Tagesordnung sieht in der Regel wie folgt aus:

    1. Begrüßung und Blitzlicht
    2. Genehmigung der Tagesordnung und des Protokolls der letzten Sitzung
    3. Berichte und Updates
    4. Diskussion und Beratung verschiedener Themen oder aktueller Anliegen
    5. Beschlussverfahren
    6. Termine, sonstiges und offene Punkte
    7. Abschluss und Verabschiedung