Betroffenenbeirat zur Umsetzung der Istanbul-Konvention eingerichtet
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Claudia Bernhard hat nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren im Oktober 2021 den Betroffenenbeirat zur Umsetzung der Istanbul-Konvention einberufen.
Bremen nimmt damit eine bundesweite Vorreiterrolle ein: Als erstes Bundesland bezieht Bremen systematisch und strukturiert die Perspektive Betroffener in die Umsetzung der Istanbul-Konvention mit ein. Das Projekt wird gefördert durch das Bundesinnovationsprogramm des Bundesministeriums für Familie, Frauen und Jugend.
Der Betroffenenbeirat Istanbul-Konvention besteht aus zehn Mitgliedern, die aus verschiedenen Altersgruppen kommen und unterschiedlichste Gewaltformen erlebt haben. Die Gewalterfahrung sind u.a. im Kontext von sexueller und häuslicher Gewalt, digitaler Gewalt, Stalking, oder Zwangsprostitution gemacht worden. Die Hauptaufgabe des Betroffenenbeirats ist die Bewertung der Umsetzung des Landesaktionsplans Istanbul-Konvention. „Wir werden die Empfehlungen des Betroffenenbeirats zu jedem Bericht über den aktuellen Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention hören und einbeziehen. Somit gelangen die Stimmen der Betroffenen direkt in den Senat und in die Bremische Bürgerschaft.“ so Frauensenatorin Claudia Bernhard.
Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm, deren Behörde ZGF gemeinsam mit der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Bremen verantwortet, ergänzt: „Es ist wichtig, nicht nur über, sondern vor allem mit den Betroffenen zu sprechen, ihre Erfahrungen und Bedarfe zu hören und einzubinden in den Landesaktionsplan. Die Einbindung seiner Perspektive wird dazu beitragen, die Maßnahmen im Landesaktionsplan zu schärfen und nachhaltig auszurichten.“