Stellungnahme zum Abschluss des Bremer Landesaktionsplans

Der turnusmäßig im Winter neu einberufene Bremer Betroffenenbeirat hat sein erstes Arbeitsergebnis veröffentlicht. Zum Abschlussbericht des ersten Bremer Landesaktionsplans „Istanbul-Konvention umsetzen – Frauen und Kinder vor Gewalt schützen“ nahmen die elf Beiratsmitglieder umfassend Stellung.
Aus Sicht des B*BIK sind wichtige Fortschritte erreicht worden. Gleichwohl gelte es dringend weiter zu handeln. Der Beirat verstehe Prävention, Schutz und Hilfe sowie Strafverfolgung als miteinander verbundene Handlungsfelder eines wirksamen Gewaltschutzes: „Erfahrungen Betroffener zeigen, dass Defizite in einem Bereich unmittelbare Auswirkungen auf die anderen Bereiche haben.“
Die Stellungnahme ab Seite 57 wurde als Anhang zum Abschlussbericht dem Senat vorgelegt:
Betroffenenbeirat zum Abschluss des Landesaktionsplans 2022-2025
Prävention aufschieben ist keine Option
Forderungen des Beirats zur Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt umfassen frühkindliche Bildung, die altersgerecht bei Themen wie Körperwissen, Gefühlen, Grenzen und Beziehungen ansetze und sozial-emotionales Lernen fördere. Auch die Themen Einverständnis, Grenzen und respektvolle Beziehungen gehörten systematisch thematisiert in Bremer Kitas und Schulen. Die Finanzierung offener Jugendarbeit sei nötig um insbesondere für Mädchen und queere Kinder und Jugendliche geschützte Räume in Bremen zu bieten.
Der B*BIK mahnt, Prävention im Erwachsenenalter gesamtgesellschaftlich zu denken und schlägt die einkommensabhängige Subventionierung von Lern- und Bildungsmaßnahmen zu den Themen Konsens, Konfliktlösung und psychische Gesundheit vor. Auch Beratungsscheine für selbstbestimmt gewählte Mediations- oder Therapieangebote könnten helfen. Zur Prävention im Bereich Medien und Kultur brauche es eine kritische Auseinandersetzung mit Geschlechterstereotypen und häufig dargestellten Gewaltnarrativen.
Besondere Dringlichkeit ergebe sich aus den aktuellen, gut finanzierten, anti-feministischen und religiös-fundamentalistischen Strömungen:
„Gewaltprävention wird angesichts dessen nicht allein mit politischem Willen, Appellen und symbolhaften Handlungen oder dem bisherigen Investitionsniveau in die Umsetzung der Istanbul-Konvention zu realisieren sein.“
Schutz und Hilfe konsequent ausbauen und dauerhaft verankern
Der kommende Landesaktionsplan müsse den Schwerpunkt auf strukturelle Absicherung, Ausbau bestehender Angebote und den Abbau bestehender Zugangshürden legen, fordert der B*BIK zum Bereich Schutz und Hilfe. Demnach sieht das Gremium Maßnahmen zu Struktur und Finanzierung obenauf: Ausbau und Differenzierung der Schutzangebote, Barrierefreiheit und Intersektionalität, sowie Qualitätssicherung und Qualifizierung.
Zentrale Herausforderung dabei seien Zugangsgerechtigkeit und Versorgungslücken insbesondere für geflüchtete, migrierte, queere sowie behinderte Betroffene, aber auch ältere Betroffene mit Suchterkrankungen, psychischen Erkrankungen oder Betroffene in Wohnungsnot. Auf Wohnraum als zentralen Gewaltschutzfaktor macht der Betroffenenbeirat ebenso aufmerksam, wie auf die Engpässe bei psychosozialer und juristischer Versorgung und den weiterhin hohen Sensibilisierungsbedarf zur Verhinderung sekundärer Viktimisierung.
Schließlich fehle es in Bremen komplett an spezialisierten Beratungsstrukturen bei digitaler Gewalt – eine vollständig ausgestattete Fachstelle Digitale Gewalt und langfristige Awareness-Kampagnen in digitalen Räumen seien angesichts der kontinuierlichen Zunahme digitaler Gewalt gefordert.
Schutz und Unterstützung müssten insgesamt
„so gestaltet sein, dass sie für alle Betroffenen erreichbar, bedarfsgerecht, barrierefrei und nachhaltig abgesichert sind.“
Ein Strafverfolgungssystem, das mit und vor allem für Betroffene arbeitet
Für die Verbesserung von Ermittlung und Strafverfolgung fordert der B*BIK in seiner Stellungnahme spezielle Gerichte mit Fortbildungspflicht sowie Sanktionen und Täterarbeit. Was es brauche um Ermittlung und Strafverfolgung an den Betroffenen zu orientieren führt der Text von Anzeige bis Verurteilung exemplarisch an. Zentrale Problemlagen aus Betroffenensicht ergeben Forderungen zum Handlungsfeld: verpflichtende Fortbildungen, stringenter Datenschutz, effektive Koordinierung der Anzeigenvorgänge, mehr Transparenz und bessere Aufklärung Betroffener über Rechte und Möglichkeiten während der häufig langen Dauer von Strafverfahren, sowie Verlaufsstudien zur Evaluation.
Zu einzelnen Gewaltformen fordert der Beirat, dass „Nur Ja heißt Ja“ auf den Weg gebracht werde, Stalking und Digitaler Gewalt über klare Standards und spezialisierte Ermittlungsstrukturen begegnet werde, und dass für häusliche Gewalt im Kontext von Sorge- und Umgangsrechtsverfahren in Bremen verbindliche Regelungen in konsequenter Umsetzung von Artikel 31 der Istanbul-Konvention getroffen würden.
„Es ist unerlässlich, dass das Strafverfolgungssystem nicht nur gegen Straftäter, sondern auch mit und vor allem für Betroffene arbeitet.“ schließt der Beirat ab. Denn:
„Nur wenn wir Beschämung, Stigmatisierung und Retraumatisierung verhindern und Betroffene nicht mehr fürchten müssen, dass sie sich durch Strafverfahren in Gefahr für Leib und Leben begeben, werden sich mehr Betroffene trauen, ihr Schweigen zu brechen.“
Die Stellungnahme des Betroffenenbeirats wird als grundlegende Empfehlung für die Fortschreibung des Bremer Landesaktionsplans in die am Runden Tisch Istanbul-Konvention zu diskutierenden Maßnahmen einbezogen werden.
