Wer wir sind
der Bremer Betroffenenbeirat
Der Bremer Betroffenenbeirat Istanbul-Konvention (B*BIK) ist ein bislang einzigartiges Pilotprojekt: Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt vertreten im Beirat die Belange Betroffener. Das Land Bremen gewinnt mit dem B*BIK das Erfahrungswissen von Expert:innen in eigener Sache, berücksichtigt systematisch die Betroffenenperspektive in der Umsetzung der Istanbul-Konvention und bezieht – wie die Istanbul-Konvention es fordert – die Zivilgesellschaft mit ein. Die Frauensenatorin hat den Beirat einberufen. Die Geschäftsstelle des Beirats liegt bei der Landeskoordinierungsstelle Istanbul-Konvention.


Was wir tun
als Expert:innen aus Erfahrung setzen wir uns für die Bedarfe Betroffener ein
Der Beirat berät die Verwaltung und politischen Gremien über eine Berufungszeit von vier Jahren. Anliegen und Standpunkte der Betroffenen fließen so in den Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention mit ein. Die Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Schutz und Unterstützung sowie Strafverfolgung werden an dem kritischen Blick der Betroffenen gemessen und nach ihren Bedarfen besser entwickelt. Langfristig soll der Beirat als feste Instanz und Instrument der Politikberatung im Bereich Gewaltschutz und Gewaltprävention wirken.
Was wir wollen
Betroffenen eine Stimme geben
Wir sind überzeugt davon, dass die Stimme der Betroffenen bedeutend ist, um Gewalt an Frauen wirksam zu bekämpfen. Ihr Erfahrungswissen ist wertvoll - an vielen kleinen und großen Stellen kann es entscheidende Veränderungen bewirken, wenn wir zuhören. Die Stimmen der Beirät*innen sind vielfältig - genau wie die der Gruppe Betroffener. Formen von Gewalt können körperliche, sexualisierte, psychische und wirtschaftliche Gewalt sein. Gewalt ist geschlechtsspezifisch, wenn sie „gegen eine Frau gerichtet ist, weil sie eine Frau ist,“ oder „Frauen unverhältnismäßig stark betrifft“. Geschlechtsspezifische Gewalt betrifft auch queere, trans- oder nicht-binäre Personen.

