Wer wir sind

der Bremer Betroffenenbeirat

Der Bremer Betroffenen­beirat Istanbul-Konvention (B*BIK) ist ein bislang einzig­artiges Pilot­projekt: Betroffene geschlechts­spezifischer Gewalt vertreten im Beirat die Belange Betroffener. Das Land Bremen gewinnt mit dem B*BIK das Erfahrungs­wissen von Expert:innen in eigener Sache, berücksichtigt systematisch die Betroffenen­perspektive in der Umsetzung der Istanbul-Konvention und bezieht – wie die Istanbul-Konvention es fordert – die Zivil­gesellschaft mit ein. Die Frauensenatorin hat den Beirat einberufen. Die Geschäfts­stelle des Beirats liegt bei der Landes­koordinierungs­stelle Istanbul-Konvention.

Was wir tun

als Expert:innen aus Erfahrung setzen wir uns für die Bedarfe Betroffener ein

Der Beirat berät die Verwaltung und politischen Gremien über eine Berufungszeit von vier Jahren. Anliegen und Stand­punkte der Betroffenen fließen so in den Landes­aktions­plan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention mit ein. Die Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Schutz und Unter­stützung sowie Straf­verfolgung werden an dem kritischen Blick der Betroffenen gemessen und nach ihren Bedarfen besser entwickelt. Langfristig soll der Beirat als feste Instanz und Instrument der Politik­beratung im Bereich Gewalt­schutz und Gewalt­prävention wirken.

Was wir wollen

Betroffenen eine Stimme geben

Wir sind überzeugt davon, dass die Stimme der Betroffenen bedeutend  ist, um Gewalt an Frauen wirksam zu bekämpfen. Ihr Erfahrungswissen ist wertvoll - an vielen kleinen und großen Stellen kann es entscheidende Veränderungen bewirken, wenn wir zuhören. Die Stimmen der Beirät*innen sind vielfältig - genau wie die der Gruppe Betroffener. Formen von Gewalt können körperliche, sexualisierte, psychische und wirtschaftliche Gewalt sein. Gewalt ist geschlechtsspezifisch, wenn sie „gegen eine Frau gerichtet ist, weil sie eine Frau ist,“ oder „Frauen unverhältnismäßig stark betrifft“. Geschlechtsspezifische Gewalt betrifft auch queere, trans- oder nicht-binäre Personen.