Bremen setzt um: Hintergrund
Bremen setzt um
Hintergrund zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Bremen
Die komplexe Organisationsstruktur zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Bremen sichert, dass Zivilgesellschaft, Betroffene mit ihrem Erfahrungswissen und Fachwissen, Fachleute aus allen Ressorts, das Schutz- und Hilfesystem, Verbände, Verwaltung und Politik als Akteurinnen und Akteure mit einbezogen sind. Damit setzt Bremen eine Anforderung aus der Istanbul-Konvention um.
Für die Umsetzung des Landesaktionsplans wurde von der Landeskoordinierungsstelle und der ZGF eine Arbeits- und Organisationsstruktur entwickelt. Diese soll dafür sorgen, dass in die Erarbeitungs- und Entscheidungsprozesse möglichst viele unterschiedliche Akteur:innen einbezogen und Transparenz gewährleistet wird:
Die Landeskoordinierungsstelle Istanbul-Konvention koordiniert diese Organisationsstruktur: Dabei handelt es sich einerseits um Arbeitsgruppen zu
besonders relevanten gewaltspezifischen Themen, deren Ergebnisse kontinuierlich in den Prozess der Umsetzung einfließen sollen.
Andererseits sind die in den unterschiedlichen Senatsressorts beauftragten Fachreferate über die Ressortübergreifende Arbeitsgruppe einbezogen, die auf Verwaltungsebene die Umsetzung der Maßnahmen begleiten bzw. verantworten.
Die ZGF agiert als kritische Kontrollinstanz und trägt gleichzeitig die Verantwortung für eine Vielzahl von Arbeitsgruppen und Maßnahmen des Landesaktionsplans.
Die Zivilgesellschaft ist über den Arbeitskreis „Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ der ZGF beteiligt.
Das Einbringen der Betroffenenperspektive ist Aufgabe des Betroffenenbeirats Istanbul-Konvention (B*BIK).
Der Runde Tisch, zusammengesetzt aus repräsentativen Vertreter:innen aller genannten Instanzen, sichtet und bewertet den Gesamtprozess der Umsetzung des Landesaktionsplans.

Umsetzung
Der Weg zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Bremen
1. Die Bürgerschaft (Landtag) stellt fest:
a) Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine Menschenrechtsverletzung. Mit dem Inkrafttreten der Istanbul-Konvention am 1. Februar 2018 ist auch Bremen verpflichtet, umfassende Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt zu ergreifen und eine bedarfsgerechte Frauenhilfeinfrastruktur zu gewährleisten.
b) Mit einem Landesaktionsplan würde Bremen über eine umfassende Gesamtstrategie verfügen. Dies bildet die Grundlage für die fortwährende Weiterentwicklung der Frauenhilfeinfrastruktur, insbesondere im Hinblick auf bestehende Versorgungsprobleme.
2. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf:
a) einen Landesaktionsplan im Sinne einer konsequenten Umsetzung der Istanbul-Konvention zu entwickeln und umzusetzen;
b) zu prüfen, ob, inwieweit und in welcher Form eine unabhängige Koordinierungs- und Monitoringstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Bremen eingerichtet werden sollte;
c) Maßnahmen zu ergreifen, die insbesondere die barrierefreie Zugänglichkeit der Frauenhilfeinfrastruktur und Informationen zu Gewaltschutz und Gewaltprävention sowie den Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe gewährleisten;
d) zu prüfen, ob und inwieweit eine vertrauliche rechtsmedizinische Spurensicherung für Opfer von häuslicher und Beziehungsgewalt ermöglicht werden könnte und gegebenenfalls ein entsprechendes inhaltliches und finanzielles Konzept zu erarbeiten;
e) der Bürgerschaft (Landtag) regelmäßig über den Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Bremen zu berichten.
Aufgaben der Länder und Kommunen
Durch die Ratifikation ist die Istanbul-Konvention rechtlich bindend für Gesetzgeber*innen, Gerichte und Behörden im Bund, in den Ländern und Kommunen. Artikel 22 und 23 der Istanbul-Konvention erfordern die Zugänglichkeit von spezialisierten Hilfsdiensten und Schutzunterkünften für alle Frauen. Diese liegen vor allem in der Verantwortung von Ländern und Kommunen.
Darüber hinaus fallen Bildungsthemen (geschlechtsbezogene Gewalt und Gleichstellung), Fortbildungen für Beamt*innen und Angestellte, Strafverfolgung, Angebote für Täter*innen, Unterstützung von Opfern von geschlechtsbezogener Gewalt in Gerichtsverfahren, anonyme Spurensicherung, Bewerbung von Hilfsangeboten in die Zuständigkeit von Ländern ggf. auch Kommunen.
Umsetzung im Land Bremen
Auf der Grundlage der Vorgaben der IK, des Bürgerschaftsbeschlusses zur Umsetzung, des Koalitionsvertrages sowie der bisher geleisteten Arbeit nehmen Ende 2020 themenbezogene Arbeitsgruppen ihre Arbeit zur Erstellung eines Aktionsplans auf. Die Gesamtsteuerung verantworten die Stabsstelle Frauenpolitik der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der "Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau" (ZGF). Dazu wurde eine geschaffene Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Bremen geschaffen.
Die Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) hat darüber hinaus als Landesbehörde den gesetzlichen Auftrag, im Lande Bremen darüber zu wachen und darauf hinzuwirken, dass das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung der Frau erfüllt wird. Der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt ist ein Schwerpunkt der Arbeit.
Arbeitsgruppen
Diese Arbeitsgruppen erarbeiteten den Bremer Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention
Ein Runder Tisch mit ausgewählten Institutionen aus Verwaltung und Zivilgesellschaft wird in der Mitte des Prozesses und am Ende die Ergebnisse und Vorschläge der AGs bewerten.