Informationen zur Istanbul-Konvention

Jede dritte Frau in Europa hat seit dem 15. Lebensjahr mindestens einmal Gewalt erlebt, knapp ein Viertel ist mindestens einmal im Leben von Gewalt durch den Partner betroffen. Der Europarat hat deshalb 2011 einen völkerrechtlichen Vertrag zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt beschlossen, der von 46 Mitgliedsstaaten in Istanbul – daher auch die umgangssprachliche Bezeichnung als Istanbul-Konvention – unterzeichnet wurde. Insgesamt 37 Länder haben diesen Vertrag inzwischen ratifiziert und sich damit zur Umsetzung verpflichtet.

Die Istanbul-Konvention ist das erste rechtsverbindliche regionale Instrument, das sich mit verschiedenen Formen von Gewalt gegen Frauen befasst. Ihr Ziel ist es „Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen." (Artikel 1) Sie benennt Gewalt gegen Frauen als eine Menschenrechtsverletzung und beinhaltet wichtige Maßnahmen, unter anderem in den Bereichen Gewaltprävention, Opferschutz und Strafverfolgung bei geschlechtsspezifischer Gewalt.

Definitionen und Kriterien für die Umsetzung

 

Die Istanbul-Konvention gibt verbindliche Definitionen sowie grundlegende Kriterien für die Umsetzung vor. Diese gelten für alle Gewaltformen.

 

Geschlechtsbezogene Gewalt


Der Begriff „Gewalt gegen Frauen“ wird als eine „Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung von Frauen verstanden. Er bezeichnet alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen oder führen können. Androhung solcher Handlungen, Nötigung oder willkürliche Freiheitsentziehung, im öffentlichen oder privaten Leben gehören dazu.

Geschlecht


Unter „Geschlecht“ werden „die gesellschaftlich geprägten Rollen, Verhaltensweisen, Tätigkeiten und Merkmale, die eine bestimmte Gesellschaft als für Frauen und Männer angemessen ansieht“ verstanden. Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen ist so verstanden Gewalt, die gegen eine Frau gerichtet ist, weil sie eine Frau ist, oder die Frauen unverhältnismäßig stark betrifft. Diese Form von Gewalt ist tief in den Strukturen, Normen und sozialen sowie kulturellen Werten verwurzelt, welche die Gesellschaft prägen, und wird häufig von einer Kultur des Leugnens und des Schweigens aufrechterhalten.

Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung und Diskriminierung

Mit der Normierung von geschlechtsbezogener Gewalt als eine Form von Diskriminierung wird der Staat verpflichtet, Frauen vor Verletzungen durch Dritte zu schützen und Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sie ihre Rechte tatsächlich wahrnehmen können. Diese Einstufung spiegelt sich in einem umfassenden Maßnahmenkatalog der IK wider.

Die Verfolgung und Bestrafung von Taten gehören ebenso dazu wie Prävention, Aufklärung, Entschädigung, Forschung und Datenerhebung, die insgesamt darauf ausgerichtet sind, Diskriminierung entgegenzuwirken. Die IK erfordert dem folgend eine diskriminierungsfreie Umsetzung, staatliches Handeln unabhängig von Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Herkunft, Gesundheitszustand, Behinderung, Flüchtlingsstatus. Grundlage aller Aktivitäten muss eine geschlechtsbewusste Herangehensweise sein (Artikel 18).

Die Istanbul-Konvention und deren Umsetzung

Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung. Sie ist Ausdruck eines hierarchi- schen Geschlechterverhältnisses und führt dazu, die strukturelle Ungleichheit der Geschlech- ter fortzuschreiben. Frauen die Mehrfachdiskriminierung erleben wie Frauen mit Behinderung oder psychischen Erkrankungen, zugewanderte Frauen oder Frauen ohne sicheren Aufenthaltsstatus haben ein erhöhtes Risiko, Gewalt zu erfahren. Die Istanbul-Konvention - das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (IK) - erkennt dies an und verankert wichtige Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor jeder Form geschlechtsbezogener Gewalt. Mädchen unter 18 Jahren sowie z.B. Transfrauen und -mädchen sind explizit einbezogen. Die Konvention schützt Kinder, die von Gewalt im Nahraum betroffen sind.

Die IK ist am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten und verpflichtet Bund, Bundesländer und Kommunen Gewalt im Sinne der Konvention vorzubeugen, diese effektiv zu bekämpfen, die Strafverfolgung zu gewährleisten und von Gewalt Betroffene umfassend zu schützen. Sie steht in einer Reihe mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW), der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und dem Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention). Sie hat die Beseitigung jeder Form der Diskriminierung von Frauen und eine echte Gleichstellung zum Ziel. Auf der Grundlage des Bürgerschaftsbeschlusses „Istanbul-Konvention konsequent umsetzen“ arbeiten Fachleute aus Verwaltung, Behörden und aus dem Hilfesystem an einer konsequenten Umsetzung. Die Entwicklung eines Landesaktionsplans wird von der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz und der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichstellung der Frau (ZGF) koordiniert und gesteuert.

GREVIO Länderbericht zu Deutschland

Die Expertengruppe des Europarates für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) prüft die Arbeit der Staat Länder zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.

Der im September 2022 veröffentlichte Bericht für Deutschland mahnt Verbesserung in verschiedenen Bereichen an:

  • Die stärkere Berücksichtigung von Betroffenen, die (mehrfach)diskriminierten Gruppen angehören, wie Frauen mit Behinderungen oder Fluchterfahrung (u.a. Artikel 4).
  • Das Bereitstellen angemessener finanzieller Ressourcen für alle Strategien und Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt, inklusive der Unterstützungseinrichtungen (Artikel 8).
  • Die Einrichtung einer staatlichen Koordinierungsstelle mit der Aufgabe, alle Maßnahmen und Umsetzungsschritte zu koordinieren (Artikel 10).
  • Der Ausbau der Unterstützung durch spezialisierte Fachberatungsstellen (Artikel 22) und Frauenhäuser (Artikel 23).
  • Die Verbesserung der medizinischen (Akut)Versorgung und Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt (Artikel 25).
  • Die systematische und obligatorische Schulung von Fachkräften aller Professionen, die mit Betroffenen oder Tätern geschlechtsspezifischer Gewalt zu tun haben (Artikel 15) sowie das Bewusstsein für die Dynamik von Gewalt in Beziehungen und die Gefahr von Tötungen geschärft werden muss (Artikel 46).
  • Die Gewährleistung, dass Verfahren und Entscheidungen in Fragen des Sorge- und Umgangsrechtes die Sicherheit von Frauen nicht gefährden (Artikel 31).
  • Die Verkürzung der Dauer von Strafverfahren (Artikel 49 und 50).
  • Verfahren der systematischen und geschlechtersensiblen Risikobewertung flächendeckend zu gewährleisten (Artikel 51).

Link- und Literaturliste

Intersektionaler Feminismus

Bücher

Videos

Artikel

Und vieles weitere (auch wissenschaftliche Literatur) auf

Workshop Intersektionalität mit Jamie Schearer - Literaturempfehlungen

  • Arndt, Susan. 2001. AfrikaBilder: Studien zu Rassismus in Deutschland. Münster: Unrast.
  • Ayim, May. 1995. blues in schwarz weiss. Berlin: Orlanda Frauenverlag. – . 1997. nachtgesang. Berlin: Orlanda Frauenverlag. – . 1997. Grenzenlos und unverschämt. Frankfurt am Main: Fischer.
  • Bhabha, Homi.
  • Davis, Angela.
  • Eggers, Maureen Maisha; Kilomba, Grada; Piesche, Peggy; Arndt, Susan. 2005. Mythen, Masken und Subjekte – Kritische Weißseinsforschung in Deutschland. Münster: Unrast.
  • Fanon, Frantz. 1952. Peau noire masques blancs. Paris: Le Cercle Points. – . 1961. Les damnés de la terre. Paris: La Découverte.
  • Gilroy, Paul. 1993. The Black Atlantic: Modernity and Double Consciousness. London: Verso.
  • Hall, Stuart. 1994. Rassismus und kulturelle Identität – Ausgewählte Schriften 2. Hamburg: Argument-Verlag.
  • hooks, bell.
  • Kilomba, Grada. 2008. Plantation Memories: Episodes of Everyday Racism. Münster: Unrast.
  • Morrison, Toni.
  • Nduka-Agwu, Adibeli; Lann Hornscheidt, Lann (Hg.). 2010. Rassimuss auf gut Deutsch. Frankfurt am Main: Brandes & Apsel.
  • Nghi Hà, Kien; Lauré al-Samarai; Mysorekar, Sheila (Hg.). 2007. re/visionen – Postkoloniale Perspektiven von People of Color auf Rassismus, Kulturpolitik und Widerstand in Deutschland. Münster: Unrast.
  • Ofuatey-Alazard, Nadja; Susan Arndt (Hg.). 2011. Wie Rassismus aus Wörtern spricht: (K)Erben des Kolonialismus im Wissensarchiv deutscher Sprache: ein kritisches Nachschlagewerk. Münster: Unrast.
  • Oguntoye, Katharina; Opitz, May; Schultz, Dagmar (Hg.). 1986. Farbe bekennen. Berlin: Orlanda Frauenverlag.
  • Sow, Noah. 2008. Deutschland Schwarz Weiß – Der alltägliche Rassismus. München: Goldmann.

Sachstand Datensammlung auf Bundesebene

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine der wichtigsten Datenquellen zur Beschreibung und Analyse von Kriminalitätslagen. Seit 2011 gibt es kriminalstatistische Auswertungen der Partnerschaftsgewalt. Dazu werden Daten zu Opfern und Tatverdächtigen in den Kategorien Mord und Totschlag gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, vorsätzliche einfache Körperverletzung, sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Bedrohung, Stalking, Nötigung (psychische Gewalt), Freiheitsberaubung, Zuhälterei, Zwangsprostitution herangezogen.

Das Statistische Bundesamt gibt für den justiziellen Bereich jährlich die „Strafverfolgungsstatistik“, die „Staatsanwaltschaftsstatistik“ sowie Daten aus den Länderergebnissen zu familiengerichtlichen Verfahren, die auch das Gewaltschutzverfahren umfassen, heraus.

Das Robert Koch-Institut (RKI) wurde vom BMG damit beauftragt, einen Bericht zur „Gesundheitlichen Lage der Frauen in Deutschland“ zu erarbeiten und das Thema der gesundheitlichen Auswirkungen von Gewalt gegen Frauen dazustellen.

Seit 1999 erstellt die Frauenhauskoordinierung e.V. einen statistischen Überblick über die deutschlandweite Situation in Frauenhäusern, die Bewohnerinnenstatistik: Es gibt eine jährliche Statistik über die Nutzung des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“.

Seit 2004 liegen repräsentative Prävalenzstudien des BMFSFJ zu Gewalt gegen Frauen vor. Eine neue repräsentative Prävalenzstudie zu geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt wird für 2021 (Beginn) geplant. Gegenstand dieser Studie wird die Gewaltbetroffenheit von Frauen und von Männern sein.

Linkliste

Auf Bundesebene koordiniert die Bund-Länder-AG „Häusliche Gewalt“ alle Maßnahmen zum Schutz gegen Häusliche Gewalt. Die Länder sind hier über eine Vertretung (aktuell Niedersachsen) beteiligt. Die Länder berichten zudem regelmäßig über ihre Aktivitäten oder Problemlagen. Zur Vorbereitung der zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen der AG findet jährlich ein Länderaustausch statt.

Der bei der Bundesfrauenministerin angesiedelte Runde Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bund, Ländern und Kommunen wird durch Workshops auf Fachebene vorbereitet. Dort arbeiten auch Vertreterinnen der bundesweiten Vernetzungsstellen der Frauenhäuser, der Fachberatungsstellen und der Interessenvertretung von Frauen mit Behinderungen und Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis mit.

Intersektionaler Feminismus

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  • Arndt, Susan. 2001. AfrikaBilder: Studien zu Rassismus in Deutschland. Münster: Unrast.
  • Ayim, May. 1995. blues in schwarz weiss. Berlin: Orlanda Frauenverlag. – . 1997. nachtgesang. Berlin: Orlanda Frauenverlag. – . 1997. Grenzenlos und unverschämt. Frankfurt am Main: Fischer.
  • Bhabha, Homi.
  • Davis, Angela.
  • Eggers, Maureen Maisha; Kilomba, Grada; Piesche, Peggy; Arndt, Susan. 2005. Mythen, Masken und Subjekte – Kritische Weißseinsforschung in Deutschland. Münster: Unrast.
  • Fanon, Frantz. 1952. Peau noire masques blancs. Paris: Le Cercle Points. – . 1961. Les damnés de la terre. Paris: La Découverte.
  • Gilroy, Paul. 1993. The Black Atlantic: Modernity and Double Consciousness. London: Verso.
  • Hall, Stuart. 1994. Rassismus und kulturelle Identität – Ausgewählte Schriften 2. Hamburg: Argument-Verlag.
  • hooks, bell.
  • Kilomba, Grada. 2008. Plantation Memories: Episodes of Everyday Racism. Münster: Unrast.
  • Morrison, Toni.
  • Nduka-Agwu, Adibeli; Lann Hornscheidt, Lann (Hg.). 2010. Rassimuss auf gut Deutsch. Frankfurt am Main: Brandes & Apsel.
  • Nghi Hà, Kien; Lauré al-Samarai; Mysorekar, Sheila (Hg.). 2007. re/visionen – Postkoloniale Perspektiven von People of Color auf Rassismus, Kulturpolitik und Widerstand in Deutschland. Münster: Unrast.
  • Ofuatey-Alazard, Nadja; Susan Arndt (Hg.). 2011. Wie Rassismus aus Wörtern spricht: (K)Erben des Kolonialismus im Wissensarchiv deutscher Sprache: ein kritisches Nachschlagewerk. Münster: Unrast.
  • Oguntoye, Katharina; Opitz, May; Schultz, Dagmar (Hg.). 1986. Farbe bekennen. Berlin: Orlanda Frauenverlag.
  • Sow, Noah. 2008. Deutschland Schwarz Weiß – Der alltägliche Rassismus. München: Goldmann.

Drucksachen der Bremischen Bürgerschaft

  • Bremisches Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (BremAGPsychPbG) Drs. 19/622.
  • Dokumente, die sich mit der Verbesserung bei Anzeigen und Gerichtsverfahren nach der Studie des I-POS befassen: Drucksache 19/301 Antrag Bündnis 90/Die Grünen und SPD „Nein heißt Nein! – Schutz von Opfern sexueller Gewalt verbessern“; 23.08.2016 Rechtsausschuss: Zwischenbericht zur Umsetzung der aus der Studie „Untersuchung zu Verfahrenslauf und Verurteilungsquote bei den Sexualstraftaten in Bremen“ abgeleiteten Maßnahmen; 13.06.2017 Zwischenbericht zur Umsetzung der aus der Studie „Untersuchung zu Verfahrenslauf und Verurteilungsquote bei den Sexualstraftaten in Bremen“ abgeleiteten Maßnahmen
  • Drucksache 19/1118: Große Anfrage der CDU „Gewalt und Sexualdelikte gegen Kinder und Frauen“
  • Beschluss der Stadtbürgerschaft vom 06.11.2018 mit Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN „Frauenhäuser und Beratungsstellen für Frauen und Kinder mit (sexualisierten) Gewalterfahrungen nachhaltig absichern!“ vom 18.05.2018 (Drucksache19/781 S) https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2018-05-18_Drs-19-781 S_52564.pdf
  • GREVIO (2020), Erster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland
  • Dienstanweisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Senatorin für Finanzen (2012)

Bürgerschaft Bremen

  • Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Ehen von Minderjährigen im Land Bremen: Stand der Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen sowie Informations- und Hilfestrukturen für Betroffene“
  • Zwangsverheiratung in Deutschland. Forschungsreihe Band 1, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.), Baden-Baden (2007). https://www.bmfsfj.de/
  • Zwangsverheiratung in Deutschland – Anzahl und Analyse von Beratungsfällen. Kurzfassung (2011) zu beziehen über https://www.bmfsfj.de/ - Langfassung im Budrich-Verlag bestellbar (23,90 €) Zwangsverheiratung in Deutschland. Band 1 Schriftenreihe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
  • Grundlagen zum Thema erarbeitet vom Deutschen Institut für Menschenrechte. http://www.dji.de/; Heiner Bielefeldt: Essay No. 2: Zwangsheirat und multikulturelle Gesellschaft. Anmerkungen zur aktuellen Debatte. https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/essay-no-2-zwangsheirat-und-multikulturelle-gesellschaft-anmerkungen-zur-aktuellen-debatte
  • Florian Edinger, Zwangsverheiratung - ein Überblick über tatsächliche und rechtliche Aspekte. In: StAZ, 7/2012
  • Handlungsempfehlungen für Fachleute zur Verhinderung von Zwangsehen. Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (2016)
  • Das Recht auf freie Entscheidung bei der Partnerwahl. Leitfaden für Schulen zum Umgang mit Zwangsverheiratungen (2010)
  • Zwangsverheiratung bekämpfen –Betroffene wirksam schützen. Eine Handreichung für die Kinder- und Jugendhilfe, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.) (2018) – https://www.bmfsfj.de/
  • Gewalt im Namen der Ehre – Zwangsheirat und Ehrenmord. Informationen und Handlungsempfehlungen für Lehrkräfte. Hessisches Kultusministerium (2010). Mit rechtlichen Grundlagen, Begriffsklärungen, Handlungsempfehlungen Intervention, konkrete Vorschläge für die Zuordnung zu Lehrplänen, Didaktik und ausführliche Literatur- und Materialliste.
  • Zwangsverheiratung – Informationen des Berliner Arbeitskreises gegen Zwangsverheiratung. Berliner Interventionszentrale bei häuslicher Gewalt – BIG (Hrsg.), Berlin (2013, aktualisiert 2018). https://www.big-interventionszentrale.de/
  • Im Namen der Ehre – misshandelt, zwangsverheiratet, ermordet. Hilfsleitfaden für die Arbeit mit von Zwangsheirat/Gewalt im Namen der Ehre bedrohten oder betroffenen Mädchen und Frauen. TERRE DES FEMMES/Myria Böhmecke (Hrsg.), Tübingen 2007. Unterrichtsmappe Zwangsheirat (2013) Unter: https://www.frauenrechte.de/
  • Nothilfeflyer Zwangsheirat. Wer entscheidet, wen du heiratest? Faltblatt für Jugendliche, TERRE DES FEMMES (Hrsg.) https://www.frauenrechte.de/

Befassungen der Bürgerschaft Bremen

  • Der Antrag von DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen, SPD „Istanbul-Konvention: Gewaltschutz für alle Frauen* - ohne Vorbehalte“ beinhaltet die Aufforderung an den Senat zum Einsatz für die Aufhebung der Vorbehalte zu den Absätzen 2 und 3 des Artikels 59 der Istanbul-Konvention auf Bundesebene ohne dabei hinter dem Schutzmechanismen des Aufenthaltsrechts zurückzubleiben, die Nutzung aller zur Verfügung stehenden aufenthaltsrechtlichen Mittel zur weiteren Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für von Gewalt betroffener Frauen* im Land Bremen. Er fordert Informationen für von Gewalt betroffene Frauen* mit ehe- oder beziehungsabhängigem Aufenthaltsstatus im Land Bremen über Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie die Zugänglichmachung dieser durch Übersetzerinnen und Übersetzer und mehrsprachige Online-Angebote. Drucksache 20/675 vom 30.10.2020. (noch offen)
  • Mitteilung des Senats Große Anfrage der Fraktion der FDP „Menschenhandel und Zwangsprostitution – Wie stellt sich die Situation im Land Bremen dar?“ Drucksache 19/2007 Landtag (zu Drucksache 19/1928) vom 22.01.19.
  • Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes zwei Jahre nach dem Inkrafttreten“ Drucksache 19/1861. Die Antwort liefert lediglich vorhandene Zahlen.
  • Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen „Die Lebenssituation der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution verbessern“, Drucksache 17/1181 vom 23. 02. 2010
  • Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen „Bordellbetriebe kontrollieren, Profite abschöpfen, Ausbeutung von Prostituierten und Menschenhandel konsequent verfolgen“, Drucksache 17 /1405 vom 24. 08. 2010
  • GREVIO (2020), Erster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland
  • Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen: Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Menschenhandel verbessern Drucksache 18 / 351 vom 20.04.2012
  • Das Prostituiertenschutzgesetz und die Anmeldung von Prostituierten in Bremen findet sich unter https://www.wirtschaft.bremen.de/gewerbe_und_markt/gewerbeangelegenheiten/detail.php?gsid=bremen109.c.16206.de&asl