Leichte Sprache

Willkommen auf der Internet-Seite von Bremen sagt Nein!

In diesem Text bekommen Sie diese Infos:

  • Was ist das Thema von dieser Internet-Seite?
  • Was steht auf der Internet-Seite und
    wie können Sie die Internet-Seite gut nutzen?

Die Internet-Seite ist von der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.

Was ist das Thema von dieser Internet-Seite?

Viele Länder in Europa haben einen Vertrag unterschrieben.
Der Vertrag heißt: Istanbul-Konvention.
Im Vertrag stehen Regeln,
damit es keine Gewalt gegen Frauen und Kinder gibt.
Zum Beispiel:

  • Man darf Frauen und Kinder nicht schlagen.
  • Frauen dürfen selbst bestimmen, wen sie heiraten.
  • Schon Kinder sollen lernen, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben.
  • Betroffene Personen sollen einen Platz im Frauenhaus finden.

Hier können Sie den Vertrag in Leichter Sprache herunterladen.

Deutschland hat den Vertrag auch unterschrieben.
Auch das Bundesland Bremen will die Regeln aus dem Vertrag umsetzen.
So sind Frauen und Kinder in Bremen besser vor Gewalt geschützt.

Die Bremer Regierung hat im März 2022 einen Plan gemacht.
Der Plan heißt:
Landesaktionsplan Istanbul-Konvention umsetzen –
Frauen und Kinder vor Gewalt schützen.

In dem Plan steht zum Beispiel:

  • Was ist Gewalt gegen Frauen?
  • Was will man im Bundesland Bremen tun,
    damit es keine Gewalt gegen Frauen gibt?
  • Welche Hilfen gibt es für Frauen, wenn sie Gewalt erlebt haben?

Unsere Internet-Seite heißt: Bremen sagt nein.
Das bedeutet:

  • Wir wollen laut Nein sagen zu Gewalt.
  • Alle sollen wissen, dass Gewalt an Frauen und Mädchen falsch ist.
  • Das Thema Gewalt ist wichtig und man muss darüber sprechen.

Was steht auf der Internet-Seite und
wie können Sie die Internet-Seite gut nutzen?

Schwarze Leiste

Ganz oben ist eine schwarze Leiste.
Darin finden Sie diese Infos:

  • Telefon-Nummer von einem Hilfe-Telefon
    Frauen können die Nummer 116 016 wählen,
    wenn sie Gewalt erlebt haben.
    Das Hilfe-Telefon hilft Frauen aus ganz Deutschland.
  • Link zur Internet-Seite gewaltgegenfrauen.bremen.de
    Die Internet-Seite ist von der Zentralstelle der Landesfrauenbeauftragten.
    Hier bekommen Sie viele Infos zum Thema Gewalt gegen Frauen.
  • Infos in Leichter Sprache
    Klicken Sie auf das Zeichen neben dem Link.
    Dann bekommen Sie Infos in Leichter Sprache.
  • Infos in Deutscher Gebärdensprache
    Klicken Sie auf das Zeichen ganz rechts.
    Dann bekommen Sie Infos in Deutscher Gebärdensprache.

Menü

Es gibt oben 5 Überschriften in gelben Kästen:

  • Startseite
  • Bremen setzt um
  • Istanbul-Konvention
  • Betroffenenbeirat
  • Bremen macht mit

Überschrift Startseite und Logo

Sie kommen immer zurück auf die Startseite:

  • bei einem Klick auf unser Logo oben links.
  • bei einem Klick auf die Überschrift Startseite

Überschrift Bremen setzt um

Hier gibt es zum Beispiel diese Infos:

  • Wie kümmert man sich im Bundesland Bremen
    um die Istanbul-Konvention?
  • Was hat man aus dem Landesaktionsplan schon erfüllt?
  • Was gibt es Neues zum Landesaktionsplan?

Überschrift Istanbul-Konvention

Hier gibt es Infos über die Istanbul-Konvention.

Sie können die Istanbul-Konvention
in verschiedenen Sprachen herunterladen.
Es gibt Listen mit Links und Info-Material
zum Thema Gewalt gegen Frauen.

Überschrift Betroffenenbeirat

Hier gibt es zum Beispiel diese Infos:

  • Was macht der Betroffenenbeirat?
  • Wer ist Mitglied im Betroffenenbeirat?
  • Was gibt es Neues vom Betroffenenbeirat?

Überschrift Bremen macht mit

Hier finden Sie unser Kontakt-Formular.
So können Sie uns eine Nachricht schreiben.
Zum Beispiel:

  • Welche Erfahrung haben Sie mit Hilfen bei Gewalt gegen Frauen
    in Bremen gemacht?
  • Wie kann man Frauen in Bremen besser helfen,
    wenn sie Gewalt erleben?

Infos auf der Startseite

Auf der Startseite finden Sie 3 Texte:

  • Bremer Landesaktionsplan „Istanbul-Konvention umsetzen –
    Frauen und Kinder vor Gewalt schützen“
  • Die Istanbul-Konvention
  • Bremen hat Deutschlands ersten Betroffenenbeirat Istanbul-Konvention

Unter den Texten finden Sie Links zu den Bereichen
auf unserer Internet-Seite.
Unten auf der Startseite finden Sie unser Kontakt-Formular.

So können Sie uns eine Nachricht schreiben.

Ganz unten auf der Startseite

Ganz unten auf der Startseite finden Sie diese Infos:

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    • Wer hat diese Seite gemacht?
    • Wer ist für diese Seite verantwortlich?
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    Wir haben Infos über Sie,
    wenn Sie unsere Seite besuchen.
    Zum Beispiel: Wann waren Sie auf der Seite?
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    Hier steht, was wir mit den Infos machen.

  • Barrierefreiheit

    Hier steht, wie barrierefrei die Seite ist.
    Die Infos finden Sie hier auch in Gebärden-Sprache.

Haben Sie Fragen zu unserer Internet-Seite?

Dann schreiben Sie uns mit unserem Kontaktformular.
Oder schreiben Sie eine E-Mail an:
stabsbereich-frauen@gesundheit.bremen.de

Text in Leichter Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2023.

Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt

Bremen setzt um:

1. Die Bürgerschaft des Landes Bremen hat festgestellt:

a) Gewalt gegen Frauen und Mädchen verletzt die Menschenrechte. Seit 2018 ist Bremen verpflichtet, Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen. Das ist in einem Vertrag festgelegt. Er nennt sich „Istanbul-Konvention“. Denn in Istanbul haben sich Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Ländern getroffen. Das Treffen war im Jahr 2011. Die Konvention wurde im Jahr 2018 von 45 Ländern in Kraft gesetzt. Die Teilnehmenden des Treffens wollen Gewalt gegen Frauen und Mädchen gemeinsam bekämpfen. Dafür müssen verschiedene Maßnahmen und Strukturen entwickelt und umgesetzt werden.

b) Ein Aktionsplan für Bremen muss erstellt werden. Er kann die Aufgaben und Ziele von Hilfen aufzeigen. Der Plan beschreibt auch, wie Hilfen ständig weiterentwickelt werden. Zudem zeigt er, wie aktuelle Probleme beseitigt werden können.

2. Die Bürgerschaft des Landes Bremen fordert:

a) Der Senat soll diesen Aktionsplan für Bremen erstellen. In dem Plan soll aufgeschrieben werden, wie man am besten vorgeht. Auch, mit welchen Mitteln man die Ziele umsetzen kann, soll darinstehen. Der Plan soll auch beschreiben, wie die Maßnahmen umgesetzt werden können.

b) Der Senat soll möglichst Stellen schaffen, die die Maßnahmen abstimmen und dokumentieren. Diese Stellen sollen unabhängig arbeiten.

c) Alle Maßnahmen und Informationen des Senats sollen barrierefrei sein. Das heißt, Informationen müssen leicht zu finden und verständlich sein. Dabei sollen auch besonders Einrichtungen der Behindertenhilfe berücksichtigt werden.

d) Der Senat soll prüfen, wie Spuren einer Gewalttat vertraulich gesichert werden können. Dafür muss ein finanzieller und inhaltlicher Plan gemacht werden. Dieser Plan soll für Opfer von häuslicher Gewalt sein. Der Plan ist auch für Opfer von Gewalt in einer Beziehung. Er gilt also auch für Partner, die nicht zusammen wohnen.

e) Der Senat soll die Bürgerschaft regelmäßig zum Stand der Umsetzung informieren.

Aufgaben der Länder und Gemeinden

Durch die Unterschrift ist die Istanbul-Konvention für alle Mitgliedstaaten rechtlich gültig. Sie gilt für Gesetzgeber, Gerichte und Behörden. Sie gilt in den Bundesländern und Gemeinden. Sie gilt auch für die Bundesregierung. Die Istanbul-Konvention fordert den Zugang zu spezialisierten Hilfen. Dazu gehören auch Wohnmöglichkeiten für Frauen, die zuhause nicht sicher leben können. Verantwortlich für diese Maßnahmen sind die Länder und Gemeinden.

Was soll außerdem gemacht werden?

  • Bildungsangebote zu geschlechtsbezogener Gewalt
  • Bildungsangebote zur Gleichstellung von Mann und Frau
  • Fortbildungen für Beamte, Beamtinnen und Angestellte
  • Verfolgung von Straftaten
  • Angebote für Täter und Täterinnen
  • Hilfen bei Gerichtsverfahren für Opfer von geschlechtsbezogener Gewalt
  • Anonyme Spurensicherung
  • Hilfsangebote sollen bekannt gemacht werden

Umsetzung im Land Bremen

Ende 2020 wurden verschiedene Arbeitsgruppen gegründet. Jede Gruppe arbeitet zu einer bestimmten Gewaltform gegenüber Frauen und Mädchen. Eine neue Stelle im Land Bremen stimmt die Arbeit der Gruppen ab. Sie steuert, wie Bremen die Istanbul-Konvention umsetzt.

Diese Stellen arbeiten zusammen:

  • Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
  • Die Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau, kurz: ZGF

Die ZGF hat einen gesetzlichen Auftrag. Sie soll dafür sorgen, dass Frauen wirklich gleichberechtigt sind. Eine wichtige Aufgabe ist es, Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen.

Diese Arbeitsgruppen arbeiten an der Umsetzung:

Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt

„Häusliche Gewalt“ bedeutet Gewalt durch nahestehende Personen. Sie richtet sich fast immer gegen Frauen. Durch Gewalt werden Frauen erniedrigt. Sie werden in Ihrem Leben und ihrem Alltag bedroht. Einige Männer demonstrieren so ihre Macht gegenüber Frauen. Dadurch fühlen sie sich ständig bedroht. Betroffene Frauen ziehen sich zurück und verlieren die Kontrolle über ihre Situation. Vor allem, wenn sie lang andauernder und sexualisierter Gewalt ausgesetzt sind. Gewalt muss nicht nur körperlich stattfinden. Sie kann auch die Seele verletzen. Durch psychische Gewalt verlieren Opfer die Kontrolle. Sie ziehen sich zurück. Wenn Gewalt im privaten Bereich auftritt, ist das besonders schlimm. Denn im Privaten ist man normalerweise geschützt und sicher. Zudem gehen die Menschen privat sehr vertraut miteinander um. Wenn vertraute Menschen gewalttätig werden, ist das extrem belastend. Dann erfahren Frauen Gewalt dort, wo sie eigentlich am sichersten sein sollten. Wenn diese Frauen Hilfe suchen, müssen sie Fremden ganz private Dinge erzählen. Das ist sehr schwer und eine große Hürde. Wenn sich ein Paar trennt, gehen Gewalt und Drohungen oftmals weiter. Möchte man diesen Frauen helfen, dann muss man sehr feinfühlig sein.

Deutschland und andere europäische Länder haben eine Untersuchung gemacht.
Sie beschäftigt sich mit Gewalt gegen Frauen. Dabei kam dies heraus:

  • Etwa jede vierte Frau wurde mindestens einmal Opfer von Gewalt.
  • Die Gewalt war körperlich oder sexuell.
  • Es waren stets Partner oder ehemalige Partner, die Gewalt ausgeübt haben.

Das Bundeskriminalamt hat 2018 Gewalt in Partnerschaften untersucht. In über 80 Prozent der Fälle, waren Frauen die Opfer von Gewalt.

Auch in Bremen ist das Thema sehr wichtig. Polizei, Gerichte und Beratungsstellen haben sehr oft mit diesen Fällen zu tun. In Bremen gibt es sogenannte
Frauenhäuser. Das sind Häuser, in denen Frauen Schutz angeboten wird. Hier können sie beispielsweise übernachten. Die Adressen dieser Häuser sind geheim. So können Männer, die Gewalt ausüben, sie nicht finden. Die Frauenhäuser sind oft vollständig belegt. Auch das macht deutlich, wie viele Frauen Gewalt ausgesetzt sind.

Das deutsche Recht hat sich in solchen Fällen nach der Istanbul-Konvention gerichtet. In ganz Deutschland und in den Bundesländern wird es umgesetzt. Viele
verschiedene Anbieter richten sich mit ihren Hilfen danach. Außerdem wird Gewalt gegen Frauen weiterhin erforscht. Vielleicht kann man so in Zukunft besser etwas dagegen tun.

Im Land Bremen gibt es viele Hilfen. Allerdings wird noch nicht ausreichend Hand in Hand gearbeitet. Auch die praktische Umsetzung von Hilfen muss noch besser werden.

Arbeitsgruppe Stalking

Stalking ist ein englischer Begriff. Er bedeutet, dass Menschen anderen Menschen nachstellen. Sie lassen ihre Opfer nicht in Ruhe und belästigen sie immer wieder. Wie das geschieht, ist sehr unterschiedlich. Stalking ist immer absichtlich und geplant. Betroffen sind meistens Frauen. Sie werden wiederholt und lang andauernd belästigt und verfolgt. Dabei kommt es zu unterschiedlichen Übergriffen und Gewalt.
Solche Übergriffe und Attacken finden statt:

  • Auflauern vor der Wohnung
  • Auflauern vor der Arbeit
  • Verfolgen
  • Permanente Anrufe
  • SMS, die ständig geschrieben werden
  • Digitale Gewalt, also negative Aussagen in den verschiedenen sozialen Medien. Zum Beispiel bei Facebook, Instagram oder anderen.
  • Das Internet, Überwachungskameras und ähnliches, werden für das Stalking eingesetzt.

Neben Belästigungen wird den Opfern auch körperliche und sexualisierte Gewalt zugefügt. Das kann oft viele Monate oder Jahre andauern. Mehr als 80 Prozent der Opfer sind Frauen. Das Ziel der Stalker ist schlimm. Sie möchten, dass die Opfer sich bedroht fühlen. Ihre Lebensqualität soll leiden. Ihr Alltag soll eingeschränkt werden. Opfer von Stalkern sollen sich ausgeliefert fühlen. Meistens kennen sich Täter und Opfer sehr gut. Sie sind oft Familienmitglieder, Freunde oder Arbeitskollegen. Manchmal sind es auch flüchtige Bekannte. 57 Prozent der Opfer kennen die Täter.

Stalking gehört zum Teil zur häuslichen Gewalt. Denn auch hier entstehen die Taten aus nahen oder ehemals nahen Beziehungen. Stalker überwachen ihre Opfer auf verschiedene Weise. Sie laden zum Beispiel Spionage-Programme auf die Handys der verfolgten Frauen. Diese Programme zeigen dem Täter, wo sich das Opfer aufhält. Oder sie nehmen Gespräche auf. Eventuell kann der Täter mit dem Programm auch Nachrichten der Frau lesen.

Es gibt in Deutschland Stellen, an die sich betroffene Frauen wenden können. Das sind unter anderem Beratungsstellen und Frauennotrufe. Diese Stellen sind in einer Gruppe organisiert, einem sogenannten Bundesverband. Dieser Bundesverband hat eine Untersuchung gemacht. Das Ergebnis zeigt, dass Spionage-Programme auf dem Smartphone oft vorkommen. Außerdem verändern sie die Art der Gewalt.
Persönliche Daten werden ausgespäht. Was man für sich behalten möchte, wird für andere bekannt. Um das zu verhindern, müssen Datenschutz und Sicherheit erhöht werden. Dafür sind neue Lösungen erforderlich.

Die schweren Folgen von häuslicher Gewalt sind in einem Text beschrieben. Seine Überschrift lautet: „Gewalt im Internet gegen Frauen und Mädchen“. Veröffentlicht wurde der Text vom Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen. Die gesundheitlichen Folgen der Gewalt werden vom Robert Koch-Institut
zusammengefasst. Das steht im aktuellen Gesundheitsfrauenbericht des Instituts.

Arbeitsgruppe sexualisierte Gewalt

Jede 7. Frau in Deutschland erlebt in ihrem Leben sexualisierte Gewalt. Das belegen Studien. Dabei handelt es sich um Vorfälle, die unter Strafe stehen. 60 Prozent aller Frauen haben sexuelle Belästigung erlebt. Frauen mit Behinderung sind besonders häufig betroffen, vielfach in betreuten Einrichtungen. Die Täter sind fast immer männlich. Sie stammen meist aus dem nahen Umfeld der Opfer. Sie kommen aus der Familie, der Schule oder vom Arbeitsplatz. Das trifft auf Kinder und Jugendliche genauso zu wie auf erwachsene Frauen. Die meisten sexuellen Übergriffe finden am Arbeitsplatz oder in der Wohnung statt. Studien gehen davon aus, dass viele Fälle gar nicht bekannt werden. Das betrifft vor allem sexualisierte Gewalt in einer Beziehung. Oft zeigen Opfer die Taten nicht bei der Polizei an.

Nur in wenigen bekannten Fällen kommt es zu Anklagen. Das zeigen Zahlen einer Studie aus dem Jahr 2012. Sie wurde vom Institut für Polizei und
Sicherheitsforschung erstellt. Demnach wurden nur in 13,5 Prozent der Strafverfahren Anklagen wegen Vergewaltigung eingereicht. Deutlich sind auch
Zahlen von Juli 2016 bis April 2017. Hier wurden nur 8 von 100 Verfahren zur Anklage gebracht. Die übrigen Verfahren wegen sexueller Nötigung oder
Vergewaltigung wurden eingestellt.

Die Istanbul-Konvention befasst sich mit allen denkbaren Formen von Gewalt.
Ausdrücklich thematisiert sie auch sexualisierte Gewalt. Dabei geht es ihr um:

  • den Schutz der Opfer von sexualisierter Gewalt
  • die Strafverfolgung von Tätern und Täterinnen
  • eine effektive Verfolgung von mutmaßlichen Täterinnen und Tätern

In Deutschland dürfen sexuelle Handlungen nur stattfinden, wenn alle Beteiligten einverstanden sind. Wer dagegen verstößt, kann bestraft werden. Damit entspricht das deutsche Strafrecht der Istanbul-Konvention.

Das Land Bremen setzt eigene Schwerpunkte. Dazu gehören diese Themen:

  • sexualisierte Gewalt soll durch vorbeugende Maßnahmen verhindert werden
  • es soll immer bedacht werden, dass die allermeisten Opfer weiblich sind
  • mehr Wissen über Frauen, die sich nicht an Beratungsstellen wenden
  • Unterstützung für Frauen, die sich nicht an Beratungsstellen wenden
  • Überprüfung der vorgesehenen Verfahren und der Hilfen nach festgelegten Regeln

So sollen die Wirksamkeit überprüft und Verbesserungsmöglichkeiten entwickelt werden. Die generellen Fragen lauten: Gibt es ausreichend Hilfen für Opfer? Fehlen notwendige Hilfen?

Arbeitsgruppe Digitale Gewalt

Digitale Gewalt, das heißt Gewalt im Internet, nimmt zu. Auch hier sind die Opfer sehr oft Frauen. Unter digitaler Gewalt versteht man:

  • Cybermobbing
  • Heimliche Fotoaufnahmen oder Videoaufnahmen
  • Cyberstalking

Viele Frauen und Mädchen erleben dies im Internet regelmäßig. Sexistische, frauenfeindliche, beleidigende und bedrohende Kommentare sind für sie Alltag. In
oder nach nahen Beziehungen nutzen Täter häufig digitale Möglichkeiten. Sie üben so Gewalt, Kontrolle und Bedrohungen aus. Opfer können sich nur schwer schützen.
Täter können im Netz oft unerkannt handeln. Es gibt Gesetze in diesem Bereich – sie werden aber nicht ausreichend angewendet. Straftaten werden selten verfolgt.

Mehrere Einrichtungen beschäftigen sich mit Thema „Gewalt gegen Frauen und Mädchen“. Das sind:

  • Der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in
    Deutschland, kurz: bff
  • Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs,
    kurz: UBSMK
  • Die „Digitale Initiative D21“
  • Eine Initiative der Firma Babbel
  • Die Initiative „HateAid“. Der englische Begriff bedeutet übersetzt: Hass-Hilfe.
    Also Hilfe für Opfer von Gewalttaten, die durch Hass entstehen.

Digitale Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist noch nicht gut erforscht. Man weiß erst wenig über die tatsächlichen Zahlen. Auch Folgen für die betroffenen Frauen und Mädchen sind kaum bekannt. Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte hat sich damit befasst. Sie hat 2014 Daten zum Thema „Gewalt gegen Frauen“ untersucht. Ergebnis: Viele Frauen und Mädchen sind betroffen. Die Studie „Digitales Leben“ hat sich mit Anfeindungen im Netz beschäftigt. Sie wurde von der Initiative D21 erstellt. Frauen werden oft im Internet angefeindet. 32 Prozent der Frauen fühlen sich davon sehr verletzt. Bei Männern sind es 9 Prozent. Feindliche Angriffe erleben Frauen auch, wenn sie sich selbst im Netz äußern. Dann erfahren sie in hohem Maß auch sexualisierte Gewalt. In der Folge ziehen sich einige Frauen zurück.

Doppelt so viele Frauen wie Männer sind von digitaler Gewalt betroffen. Zu diesem Ergebnis kommt HateAid. Dazu zählen diese Formen von digitaler Gewalt:

  • Beleidigung
  • Rufschädigung
  • Falsche Behauptungen über eine Person
  • Bedrohung
  • Erpressung
  • Hassrede
  • Cybermobbing
  • Cyberstalking

Das Unternehmen Babbel hat 2020 eine Umfrage unter 1000 Frauen erstellt. Zusammen mit HateAid macht sie auf Gewalt gegen Frauen und Mädchen
aufmerksam. Ein Ergebnis: Je jünger Frauen sind, desto öfter erfahren sie digitale Gewalt. Über 50 Prozent der Frauen von 18 bis 29 hatten solche Erfahrungen. 30 Prozent der Frauen zwischen 30 und 39 Jahren berichten davon. Und bei Frauen im Alter von 40 bis 49 Jahren sind es noch 25 Prozent. Kinder und Jugendliche erhalten im Netz oft sexualisierte Fotos und Videos. Und das, obwohl sie nicht einmal danach gefragt hatten. Sie empfinden diese Art von sexualisierter Gewalt inzwischen als normal.

Es gibt einen weiteren großen Bericht zu dem Thema. Dafür wurden 14.000 Mädchen und junge Frauen aus 22 Ländern weltweit befragt. Es ging um ihre
Erfahrungen mit digitaler Gewalt. Im Mittelpunkt standen dabei Erfahrungen in den sozialen Medien. Ein Ergebnis bezieht sich auf Deutschland. 70 Prozent der
Mädchen hier haben digitale Gewalt oder Übergriffe erlebt.

Arbeitsgruppe Zwangsheirat und Kinderehen

In manchen Ländern heiraten Mädchen früh und gegen ihren Willen. Dabei gibt es sehr unterschiedliche Formen. Das hängt oft von Traditionen und dem Glauben ab. Der soziale Stand spielt dabei keine Rolle. Alte Familienstrukturen fördern oft Gewalt gegen Frauen. In diesen Familien ist der Mann das Familienoberhaupt. Frauen erfüllen dort die Rolle der Mutter und Hausfrau. Sie gehen nicht arbeiten und sind deshalb finanziell vom Mann abhängig.
Unter Zwang werden auch Mädchen und junge Frauen aus Deutschland verheiratet. Sie können hier geboren und aufgewachsen sein. Sie haben in Deutschland die Schule besucht. Viele von ihnen bewegen sich leicht zwischen unterschiedlichen Kulturen und Wertvorstellungen. Sie kennen unterschiedliche Kulturen. Dieses Wissen können sie an andere weitergeben. Es gibt aber einige, die dabei in Konflikte kommen. Denn Traditionen und Werte der Ursprungsfamilie unterscheiden sich oft von eigenen Zukunftsplänen. Über das eigene Leben bestimmen zu können, ist dann schwer. Auf der einen Seite stehen für sie der Rückhalt und die Familie. Auf der anderen Seite steht ein einsamer Weg. Auch deshalb gibt es kaum Anzeigen bei einer Zwangsheirat.

Eine gute Studie heißt „Zwangsverheiratung in Deutschland. Anzahl und Analyse von Beratungsfällen“. Sie hat 830 Beratungsstellen befragt und 100 der dort berichteten Fälle untersucht. Das sind einige Ergebnisse der Untersuchung:

  • 6 von 10 Beratungen bezogen sich auf eine angedrohte Zwangsheirat
  • In 4 von 10 Beratungen fand eine Zwangsheirat bereits statt. Die bearbeiteten Fälle bezogen sich vor allem auf Frauen und Mädchen
  • Nur 7 von 100 Betroffenen waren Männer
  • Knapp 30 der Betroffenen waren minderjährig, also unter 18 Jahre alt
  • 40 Prozent waren zwischen 18 und 21 Jahre alt
  • Viele Betroffene sind in Deutschland geboren oder leben schon lange hier.
    Manche haben die deutsche oder eine doppelte Staatsbürgerschaft
  • Viele von Zwangsheirat bedrohte oder schon verheiratete Mädchen sind Schülerinnen

Zwangsheirat und Gewalt in der Familie finden oft gleichzeitig statt. Zwei von drei Betroffenen hatten auch vorher schon Gewalt erlebt. Es handelt sich vor allem um seelische, aber auch um körperliche Gewalt. Die Opfer erlebten Bedrohungen mit Waffen. Aber auch Morddrohungen oder sexualisierte Gewalt finden statt. Oft geht die Gewalt vom Vater aus. Das betrifft mehr als 80 Prozent der Fälle. Aber auch ein Teil der Mütter ist gewalttägig. Im Ausland kommt Zwangsheirat etwas öfter vor als in Deutschland. Die Untersuchung geht davon aus, dass viele Fälle nicht bekannt sind.

Viele Menschen, die von Gewalt betroffen sind, erleiden auch andere Nachteile.

  • Sie lehnen Bildung ab oder dürfen sich nicht bilden. Sie dürfen zum Beispiel nicht studieren oder das Abitur machen
  • Sie dürfen keiner Arbeit nachgehen und keinen Beruf erlernen
  • Sie bleiben wirtschaftlich abhängig. Sie verdienen nicht ihr eigenes Geld

Das Thema „Zwangsheirat“ löst oft ausländerfeindliche Reaktionen aus. Vorurteile spielen dabei sehr oft eine Rolle. Fragen nach Herkunft, Aussehen, Kultur und
Glauben treffen nicht nur Familien. Diese Fragen werden auch Menschen, die Rat und Hilfe suchen, gestellt. Familien aus anderen Kulturen oder Gegenden werden abgewertet. Das muss sich ändern. Das Thema „Zwangsheirat“ muss dringend ohne diese Vorurteile behandelt werden.

Arbeitsgruppe Zwangsprostitution

Wenn sexuelle Handlungen unfreiwillig für Geld stattfinden, spricht man von Zwangsprostitution. Diese geht oft einher mit Menschenhandel, beziehungsweise
Frauenhandel. Menschenhandel bedeutet, dass Menschen gegen ihren Willen ausgebeutet werden. Sie haben keinerlei Rechte. Andere verdienen mit ihnen Geld,
zum Beispiel durch Prostitution. Die Menschen werden wie Sklaven behandelt. Frauen, die sexuelle Handlungen für Geld anbieten müssen, sind besonders
belastet. Sie erleben häufig:

  • fortgesetzte schwere Gewalt
  • gesundheitliche Probleme
  • Armut
  • schlechte Lebensverhältnisse
  • wenig Möglichkeiten, sich zu schützen

Frauen, die zur Prostitution gezwungen werden, kommen in eine schlimme Situation. Oft verlieren sie vollständig den Kontakt zu Familie und Freunden. Wer sich mit Zwangsprostitution befasst, muss das Problem erkennen. Besondere Aufmerksamkeit ist nötig. In jedem zweiten Fall von Menschenhandel geht es um
Zwangsprostitution. Das berichten Beratungsstellen, die Opfern von Menschenhandel helfen. Sie beziehen sich auf Fälle, in denen es Anzeigen oder
Gerichtsverfahren gibt. Opfer von Zwangsprostitution sind fast immer weiblich. Das berichtet das Bundeskriminalamt in seinem „Bundeslagebild Menschenhandel 2019“. Jedes dritte Opfer war unter 21 Jahre. Jedes 7. Opfer war minderjährig. Sie sind selten bereit, die Taten anzuzeigen oder vor Gericht auszusagen. Denn die Opfer werden in unterschiedlicher Weise unter Druck gesetzt. Sie werden sehr stark bedroht. Und ihnen wird körperliche oder sexualisierte Gewalt zugefügt. Wahrscheinlich sind sehr viele Fälle nicht bekannt. Davon gehen Fachverbände und das Bundeskriminalamt aus. Täter werden nur selten durch Anzeigen überführt. Die Polizei entdeckt Zwangsprostitution meist nur durch Kontrollen.

Zwangsprostitution wird in der Istanbul-Konvention als „Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen“ behandelt. Auch hier müssen Schutzmaßnahmen ergriffen und Hilfen angeboten werden. Dazu gehören konkrete Hilfen für die Opfer und Strafverfolgung der Täter. Denn die Täter sind Kriminelle, sie sollten immer angezeigt werden.

Arbeitsgruppe Weibliche Genitalverstümmelung

Immer noch werden die äußeren Geschlechtsteile von Frauen ganz oder teilweise entfernt. Sie werden meist mit scharfen Klingen abgeschnitten. Weltweit sind über 200 Millionen Frauen und Mädchen von dieser Genitalverstümmelung betroffen. Auch in Deutschland sind Mädchen und Frauen gefährdet. Die Zahlen in
Deutschland steigen seit 4 Jahren. Denn in letzter Zeit kommen immer mehr betroffene Frauen nach Deutschland. Sie stammen zum Beispiel aus Eritrea,
Indonesien, Ägypten und dem Irak. In diesen Ländern besteht für Frauen und Mädchen die Gefahr der Genitalverstümmelung. Sie hat sehr schlimme körperliche
und seelische Folgen für die Betroffenen. Eine Genitalverstümmlung verletzt zudem die Menschenrechte.

In Deutschland wird die weibliche Genitalverstümmelung als Verbrechen eingestuft. Täterinnen und Täter werden mit Gefängnis bestraft. Auch Deutsche, die
Genitalverstümmelungen im Ausland vornehmen, machen sich strafbar. Sie können anschließend in Deutschland angeklagt und verurteilt werden.

Arbeitsgruppe Frauen und Kind mit besonderem Schutzbedarf

Die Istanbul-Konvention benennt Gruppen, die besonders geschützt werden müssen.
Das sind Menschen, die weniger Möglichkeiten haben, sich selbst zu wehren. Diese Menschen können eher Opfer von Gewalttaten werden.
Dazu gehören zum Beispiel

  • schwangere Frauen und Mütter von Kleinkindern
  • Menschen mit Behinderungen
  • Menschen, die in ländlichen oder abgeschiedenen Gegenden leben
  • Prostituierte
  • Angehörige einer ethnischen oder nationalen Minderheit. Zum Beispiel
    Menschen aus anderen Kulturen oder mit unterschiedlichen Religionen.
  • Zugewanderte
  • Geflüchtete ohne Papiere beziehungsweise mit wenig Sprachkenntnissen
  • Homosexuelle, Bisexuelle oder Transsexuelle
  • HIV-positive Personen
  • Obdachlose, Kinder und alte Menschen
  • Frauen und Mädchen mit Behinderung
  • Frauen und ihre Kinder in der Psychiatrie
  • Kinder, die nicht eindeutige Geschlechtsmerkmale besitzen
  • Menschen, die sich nicht eindeutig als Mann oder Frau fühlen
  • Menschen mit vielfältigen sexuellen Orientierungen
  • drogenabhängige oder wohnungslose Frauen
  • Frauen ohne Papiere oder Frauen in der Prostitution

Diese Personen bekommen oft wenig Hilfe, weil sie nicht genügend beachtet werden. Gewalttaten an diesen Menschen werden oft übersehen. Auch die Folgen für sie werden oft nicht beachtet. Institutionen und Systeme bleiben oft im Verborgenen. Sie werden in der Öffentlichkeit zu wenig gesehen. Das sind zum Beispiel Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder psychisch Erkrankte. Diese Einrichtungen sind den meisten Menschen nicht bekannt. Deshalb werden Gewalttaten, die dort passieren, zu wenig bemerkt.

Frauen mit Behinderung und gehörlose Frauen erleben besonders häufig Gewalt. Das hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
festgestellt. Die Formen und das Ausmaß der Gewalt sind unterschiedlich. Prostituierte Frauen sind öfter von Gewalt betroffen. Sowohl im Privatleben, als auch
im Arbeitsleben. Sie erfahren die Gewalt oft mit Lebensgefahr. Oft werden sie vergewaltigt. Auch drogenabhängige und psychisch kranke Frauen sind häufig
großer Gewalt ausgesetzt. Ebenso wie Menschen, die gleichgeschlechtliche Liebe bevorzugen. Oder die sich zu verschiedenen Geschlechtern hingezogen fühlen.

Gewalt kann dazu führen, dass Frauen ihre Wohnungen verlassen. Sie leben dann auf der Straße. Wohnungslose Frauen sind von Gewalt besonders bedroht.

Arbeitsgruppe Migration

Gewalt gegen Frauen ist unabhängig davon, woher sie kommen. Zugewanderte und geflüchtete Frauen, erleben jedoch verstärkt Gewalt. Hilfsangebote für diese
Migrantinnen fehlen oft. Die besonderen Lebensumstände von Frauen mit einer Migrationsgeschichte werden zu wenig beachtet. Es gibt viele Gründe, warum
Migrantinnen in Deutschland mehr Gewalt ausgesetzt sind. Dazu gehört zum Beispiel die fremde Sprache. Ob und wie lange sie in Deutschland bleiben dürfen ist auch wichtig. Denn diese Unsicherheit macht sie schwach und angreifbar. Migrantinnen haben am Anfang viele Fragen. An wen kann ich mich wenden, wenn ich einen Rat brauche? Wen kann ich fragen, wenn ich finanzielle Hilfe benötige? Welche Behörde ist für mich zuständig? Auch Erfahrungen aus dem Herkunftsland spielen eine Rolle. Bestimmte Formen von Gewalt gehören dort vielleicht zum Alltag der Frauen.

Das sind besondere Lebensbedingungen für Migrantinnen. Sie müssen erkannt und berücksichtigt werden. Nur dann können alle Länder und auch Bremen wirkungsvoll helfen. Nur so können die Frauen ausreichend geschützt werden. Alleine fliehende Frauen mit Kindern benötigen einen besonderen Schutz. Genauso wie geflüchtete schwangere Frauen und Mütter mit neugeborenen Babys.

In der Istanbul-Konvention sind Migration und Asyl wichtige Themen. Migrantinnen ohne sicheren Aufenthalt sind von Schutzmaßnahmen gegen Gewalt bisher
ausgeschlossen. Das betrifft Frauen, die nicht wissen, ob sie in Deutschland bleiben dürfen. Bremen will erreichen, dass auch diese Frauen in das Schutzprogramm aufgenommen werden.

Wie alles begann !

Am 23.11.2020 fand eine erste Veranstaltung zur statt. Dabei wurde diskutiert, wie die Istanbul-Konvention umgesetzt werden könnte. Die Videokonferenz wurde von der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz organisiert.
Senatorin Claudia Bernhard und die Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm begrüßten alle Teilnehmenden. Außerdem hat eine bekannte Expertin einen Fachvortrag gehalten. Sie heißt Monika Schröttle und ist Professorin an der Technischen Universität Dortmund. Monika Schröttle machte die
Entwicklungsschritte der Konvention deutlich. Sie berichtete auch über die europäischen Erfahrungen mit der Umsetzung. Außerdem gab sie einen Ausblick,
über die Schritte für die weitere Planung.

Über 150 interessierte Bremerinnen und Bremer machten bei der Veranstaltung mit. Sie stellten viele Fragen und diskutierten. Sie hatten auch Forderungen an die Politik in Bremen. Am Ende wurde das Publikum aufgefordert, weiter aktiv mitzumachen.

So entsteht der „Landesaktionsplan zur Umsetzung der Bremer Gesamtstrategie“.
Die Überschrift des Plans lautet: „Gewalt gegen Frauen und Kinder“. Insgesamt wurden 10 Arbeitsgruppen gebildet. Sie sind mit ganz unterschiedlichen Menschen besetzt. So ist es möglich, viele Sichtweisen zu bekommen. Diese Gruppen sollen feststellen, wie die aktuelle Situation ist. Und sie beschreiben, welche Ziele erreicht werden müssen. Sie sollen auch aufzeigen, mit welchen Mitteln diese Ziele erreicht werden können. So sollen die Hilfen für die Opfer von Gewalt verbessert werden.
Das Ganze passiert jetzt im Laufe des Jahres 2021. Zwischendurch sollen sich die Arbeitsgruppen immer wieder treffen und austauschen.

Bremen macht mit – machen Sie auch mit!

Frauen und Mädchen sind oft Betroffene von Gewalt.

Sie haben Ideen, wie Frauen und Mädchen besser geholfen werden kann? Dann freuen wir uns, wenn Sie
uns schreiben. Dafür haben wir auf dieser Seite ein Kontaktformular. Das können Sie ausfüllen und an uns schicken. In regelmäßigen Abständen bearbeiten wir Ihre Beiträge. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen. Sie sind uns sehr wichtig. Alles, was Sie uns schreiben, bleibt anonym. Wir geben niemals Ihren Namen oder sonstige persönliche Daten weiter.

Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit
in Leichter Sprache

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für

  • blinde Menschen.
  • gehörlose Menschen.
  • Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,

  • wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
  • wenn eine App nicht barrierefrei ist?

Regeln im Gesetz

Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.

Was sind öffentliche Stellen?

Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel

  • Ämter und Behörden
  • einige Firmen für Wohnungsbau
  • Schulen und einige KiTas

Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:

  • einige Museen, Bibliotheken und Theater
  • einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen

Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist

  • auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
  • in allen Apps von öffentlichen Stellen

Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.

In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
    Fachleute können das prüfen.
    Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
  • Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
    Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
  • Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
    Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
    Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.

Wichtig:
Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.

  • In der Erklärung muss auch das Datum sein,
    von wann die Erklärung ist.
    Wichtig:
    Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
    Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
    Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
    Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.

Barrieren melden

Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:

  • mit einer E-Mail
  • mit einem Anruf
  • mit einem Kontakt-Formular

Hier können Sie sich über Barrieren auf
dieser Webseite beschweren:
Telefon: 0421 - 9600 - 810
E-Mail: barrierefreiheit@bo-bremen.de

Sie können sich über diese Dinge beschweren:

  • Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
    Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
  • Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
    aber die Infos sind nicht barrierefrei.
    Zum Beispiel:
    Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.

Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:

Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de

Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:

  • nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
  • nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle

Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit von dieser Internet-Seite finden Sie weiter oben.

Text in Leichter Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.

Informationen zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache