Die Istanbul-Konvention

Jede dritte Frau in Europa hat seit dem 15. Lebensjahr mindestens einmal Gewalt erlebt, knapp ein Viertel ist mindestens einmal im Leben von Gewalt durch den Partner betroffen. Der Europarat hat deshalb 2011 einen völkerrechtlichen Vertrag zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt beschlossen, der von 46 Mitgliedsstaaten in Istanbul – daher auch die umgangssprachliche Bezeichnung als Istanbul-Konvention – unterzeichnet wurde. Insgesamt 34 Länder haben diesen Vertrag inzwischen ratifiziert und sich damit zur Umsetzung verpflichtet.

Die Istanbul-Konvention ist das erste rechtsverbindliche regionale Instrument, das sich mit verschiedenen Formen von Gewalt gegen Frauen befasst. Ihr Ziel ist es „Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen." (Artikel 1) Sie benennt Gewalt gegen Frauen als eine Menschenrechtsverletzung und beinhaltet wichtige Maßnahmen, unter anderem in den Bereichen Gewaltprävention, Opferschutz und Strafverfolgung bei geschlechtsspezifischer Gewalt.

Eine Collage diverser Menschen vor einer Flagge mit der Aufschrift Bremen sagt Nein zu Gewalt gegen Frauen.
Eine Collage diverser Menschen vor einer Flagge mit der Aufschrift Bremen sagt Nein zu Gewalt gegen Frauen.

Bremen setzt um

Die Istanbul Konvention ist am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten und verpflichtet Bund und Bundesländer Gewalt im Sinne der Konvention vorzubeugen, diese effektiv zu bekämpfen, die Strafverfolgung zu gewährleisten und von Gewalt Betroffene umfassend zu schützen. Auf der Grundlage des Bürgerschafts-beschlusses „Istanbul-Konvention konsequent umsetzen“ arbeiten im Land Akteur:innen aus Verwaltung, Behörden und aus dem Hilfesystem an einer konsequenten Umsetzung indem sie im Jahr 2021 einen Landesaktionsplans (LAP) entwickeln.

Der Arbeits-und Zeitplan zur Erstellung des Bremer LAP zur Umsetzung der Istanbul Konvention (IK) sieht eine schrittweise bzw. prozesshafte Erarbeitung der Inhalte vor.

Im Mai tagt ein Runder Tisch der über die Zwischenergebnisse der Arbeitsgruppen berät und bewertet.

Im November 2021 ist der Prozess voraussichtlich abgeschlossen und der Landesaktionsplan wird der Bremer Öffentlichkeit vorgestellt.

Wie dieser Prozess verläuft, welche Zwischenergebnisse die Arbeitsgruppe erarbeitet haben, zu welchen Ergebnissen der Runde Tisch gekommen ist, soll in folgender Rubrik beschrieben werden.

Bremen macht mit

 

Neben der Einbeziehung der Ergebnisse der Arbeitsgruppen zur Erstellung des Landesaktionsplans, ist es uns sehr wichtig, allen interessierten Bürger:innen die Gelegenheit zu geben, ihre Erfahrungen und Vorschläge zur Verbesserung des Hilfesystem zum Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen über ein hier eingestelltes Rückmeldeformular einzubringen. Ihre Kommentare und Vorschläge werden regelmäßig gesichtet und in Erarbeitung des Landesaktionsplans eingebracht. Ihre Anonymität ist in jedem Fall gewährleistet.