Bremer Landesaktionsplan „Istanbul-Konvention umsetzen – Frauen und Kinder vor Gewalt schützen“
Der Bremer Senat hat den Landesaktionsplan „Istanbul-Konvention umsetzen – Frauen und Kinder vor Gewalt schützen“ im März 2022 beschlossen.
Als Gesamtstrategie legt der Landesaktionsplan Handlungsschritte zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Bremen sowie in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven für einen Zeitraum von vier Jahren (2022 bis 2025) fest. Er macht detaillierte Angaben über die umzusetzenden Ziele und Maßnahmen bezogen auf die zentralen Kapitel der Konvention inklusive konkreter Festlegungen darüber, welches politische Ressort für die Umsetzung verantwortlich ist, wieviel personelle bzw. finanzielle Ressourcen benötigt werden und bis wann das definierte Ziel umgesetzt werden soll.
Damit ist der Prozess zur Umsetzung der Istanbul-Konvention erfolgreich eingeleitet.
Die Istanbul-Konvention
Jede dritte Frau in Europa hat seit dem 15. Lebensjahr mindestens einmal Gewalt erlebt, knapp ein Viertel ist mindestens einmal im Leben von Gewalt durch den Partner betroffen. Der Europarat hat deshalb 2011 einen völkerrechtlichen Vertrag zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt beschlossen, der von 46 Mitgliedsstaaten in Istanbul – daher auch die umgangssprachliche Bezeichnung als Istanbul-Konvention – unterzeichnet wurde. Insgesamt 34 Länder haben diesen Vertrag inzwischen ratifiziert und sich damit zur Umsetzung verpflichtet.
Die Istanbul-Konvention ist das erste rechtsverbindliche regionale Instrument, das sich mit verschiedenen Formen von Gewalt gegen Frauen befasst. Ihr Ziel ist es „Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen." (Artikel 1) Sie benennt Gewalt gegen Frauen als eine Menschenrechtsverletzung und beinhaltet wichtige Maßnahmen, unter anderem in den Bereichen Gewaltprävention, Opferschutz und Strafverfolgung bei geschlechtsspezifischer Gewalt.
Bremen hat Deutschlands ersten Betroffenenbeirat Istanbul-Konvention
Den Bremer Betroffenenbeirat Istanbul-Konvention (B*BIK) hat die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz für die Dauer von vier Jahren einberufen. Im Oktober 2021 nahm der B*BIK im Rahmen eines vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Bundesmodellprojekts seine Arbeit auf.
Bremen nimmt damit eine bundesweite Vorreiterrolle ein: Als erstes Bundesland bezieht Bremen systematisch und strukturiert die Perspektive Betroffener in die Umsetzung der Istanbul-Konvention mit ein. Dadurch gewinnt der Prozess entscheidende Kompetenzen: Erfahrungswissen und Fachwissen.
Bringen Sie Ihre Erfahrungen und Vorschläge ein!
Ihre Hinweise zur Verbesserung des Hilfesystems für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder sind für uns wertvoll. Sie können sich anonym oder mit einer E-Mail Adresse für unsere Antwort melden – wir sind in jedem Fall dankbar für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung.