Istanbul-Konvention in Bremen

Bremen sagt Nein! zu Gewalt gegen Frauen

Jede dritte Frau in Europa hat seit dem 15. Lebensjahr mindestens einmal Gewalt erlebt. Knapp ein Viertel ist mindestens einmal im Leben von Gewalt durch den Partner betroffen.

Der Europarat hat deshalb 2011 einen völkerrechtlichen Vertrag gegen Gewalt an Frauen beschlossen. Seit Februar 2018 ist das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ – die sogenannte Istanbul-Konvention – in Deutschland geltendes Recht. Ihr Ziel „Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen."

Denn Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache – sie geht uns alle etwas an: geschlechtsspezifische Gewalt entsteht aus ungleichen Machtverhältnissen und strukturellen Benachteiligungen. Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung, zu der auch Bremen laut NEIN sagt. Dafür hat der Bremer Senat den Landesaktionsplan „Istanbul-Konvention umsetzen – Frauen und Kinder vor Gewalt schützen“ beschlossen. Die Landeskoordinierungsstelle Istanbul-Konvention koordiniert in Zusammenarbeit mit vielen Ressorts der Bremer Landesregierung die Umsetzung des Aktionsplans. 75 Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Schutz und Unterstützung, und Strafverfolgung und Datensammlung bekämpfen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt in Bremen und Bremerhaven.

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