Bremen setzt um

Bremen setzt um

Bremer Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

Der Bremer Senat hat den Landesaktionsplan „Istanbul-Konvention umsetzen – Frauen und Kinder vor Gewalt schützen“ im März 2022 beschlossen.

Als Gesamtstrategie legt der Landesaktionsplan Handlungsschritte zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Bremen sowie in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven für einen Zeitraum von vier Jahren (2022 bis 2025) fest.

Der Landesaktionsplan macht detaillierte Angaben über die umzusetzenden Ziele und Maßnahmen bezogen auf die zentralen Kapitel der Konvention. Er legt fest, welches politische Ressort für die Umsetzung jeder der 75 Maßnahmen verantwortlich ist, wieviel personelle bzw. finanzielle Ressourcen benötigt werden und bis wann das definierte Ziel umgesetzt werden soll.

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März 2026: Abschlussbericht zum Bremer Landesaktionsplan 2022-2025

Der Abschluss der im Landesaktionsplan festgeschriebenen Maßnahmen ist ein Erfolg aller zusammenarbeitenden Ressorts:

Federführend hatten die Zentralstelle der Landesfrauenbeauftragten Bettina Wilhelm (ZGF) und die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz den Landesaktionsplan erarbeitet. Einbezogen waren neben zivilgesellschaftlichen Stellen auch weitere Senatsressorts, die Verantwortung für die Umsetzung vieler Maßnahmen trugen: Der Senator für Kinder und Bildung, Die Senatorin für Inneres und Sport, Die Senatorin für Justiz und Verfassung, Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration sowie Der Senator für Finanzen.

Gemeinsam gegen geschlechtsspezifische Gewalt

Im Landesaktionsplan sind 75 Maßnahmen in den Handlungsfeldern Prävention, Schutz und Unterstützung, Strafverfolgung und übergreifende politische Maßnahmen enthalten – sie bilden eine Gesamtstrategie um Frauen, Inter-, Trans- und Nichtbinäre Personen und Kinder besser vor Gewalt zu schützen. Der Aktionsplan ist eng an den Forderungen der Istanbul-Konvention aufgestellt und bekämpft fast alle der in der Konvention benannten Gewaltformen.

Gelingen konnte das nur mit gemeinsamer Anstrengung verschiedener Fachbereiche und unter großen Engagement des Schutz und Hilfesystems.

Zentrale Erfolge des Bremer Landesaktionsplans umfassen:

  • Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und Stärkung der intersektionalen Perspektive
  • eine vielbeachtete Broschüre, die Handlungssicherheit vermittelt in Fällen von Female Genital Mutilation and Cutting (FGM/-C)
  • Im Bereich Prävention frühkindliche Bildung und Schule Lerninhalte zu Körperbewusstsein und Selbstbestimmung, Schutzkonzepte für Kitas und Schulen und Medienbildung, die Kompetenzen im Netz zur Prävention digitaler Gewalt vermittelt.
  • In Verantwortung des Fachbereichs Innere Sicherheit implementierten die Polizeien Bremen und Bremerhaven ein verbindliches, einheitliches Risikomanagement mit enger Zusammenarbeit mit Justiz, Fachberatungsstellen und Frauenhaus in Fallkonferenzen in Bremerhaven.
  • Die Gewaltschutzambulanz bietet seit 2024 rechtsmedizinische Untersuchung, Spurensicherung und Case Management am Klinikum Bremen-Mitte. Ein Angebot in Bremerhaven am Klinikum Reinkenheide konnte ebenfalls bereits eröffnet werden.
  • Für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen und Geflüchtete in Unterkünften wurden Qualitätsstandards für Gewaltschutzkonzepte, entwickelt, Überprüfungsmechanismen und Strukturen für Gewaltschutz- und Frauenbeauftragte.
  • In den sozialen Diensten der Justiz wurde ein Angebot für Täterarbeit geschaffen, das durch ein den Standards der BAG Täterarbeit Häusliche Gewalt orientiertes Täterangebot in Bremen und Bremerhaven durch externe Träger ergänzt wurde. Das Angebot für psychosoziale Prozessbegleitung wurde ausgebaut und mehrsprachig beworben.
  • einen Dolmetschungsdienst für alle Stellen, die mit Betroffenen, Tätern oder Angehörigen geschlechtsspezifischer Gewalt arbeiten, realisierte das Ressort Finanzen.
  • als übergreifende Maßnahmen wurden insbesondere die Einrichtung einer Landeskoordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention und die Einberufung eines Betroffenenbeirats zur strukurierten und systematischen Einbindung der Betroffenenperspektive realisiert.

Fortschrittsberichte der vergangenen Jahre

März 2025: Dritter Fortschrittsbericht zum Bremer Landesaktionsplan

Dritter Fortschrittsbericht zum Bremer Landesaktionsplan (2025)

Zum Weltfrauentag am 8. März legt die Landeskoordinierungsstelle Istanbul-Konvention dem Senat den letzten Fortschrittsbericht zum Bremer Landesaktionsplan zur Umsetzung der Konvention vor: Der dritte Fortschrittsbericht fasst Erfolge zusammen und gibt einen Einblick in die Schwerpunkte der federführenden Ressorts im Jahr 2024.

Der Abschluss von 71 Maßnahmen des Landesaktionsplans ist insbesondere aufgrund einer Aufstockung der ursprünglich vorgesehenen Mittel absehbar und wird von einer gut etablierten Struktur getragen: Die federführenden Ressorts sind wichtige Schritte gegangen und haben viele Akteur:innen (Stellen im Schutz- und Hilfesystem, zugehörige Ämter und deren Dienste, Gerichte, Träger sowie Projekte in den Stadtteilen) besser geschult und fortgebildet, personell und mit Ressourcen ausgestattet. Im März 2026 wird ein Abschlussbericht den Erfolg der 75 Maßnahmen bewerten – bereits jetzt ist klar, dass vier der Projekte nicht mehr umgesetzt werden können. Grund dafür sind vorrangig fehlende Mittel.

Neben der Einrichtung der Gewaltschutzambulanz im Jahr 2024 ist die gute Arbeit der Koordinierungsstellen für die Umsetzung der Istanbul-Konvention bei der Polizei sowie bei Polizei und Magistrat Bremerhaven sowie die feste Verankerung der Betroffenenperspektive durch den Beirat hervorzuheben.

Im Jahr 2024 sind wichtige Maßnahmen des Landesaktionsplans abgeschlossen und vorbereitet worden:

  • Die Gewaltschutzambulanz bietet rechtsmedizinische Untersuchung, Spurensicherung und Case Management am Klinikum Bremen Mitte.
  • Gewaltschutzkonzepte in unterschiedlichen Bereichen konnten implementiert werden oder sind auf den Weg gebracht.
  • Das StoP-Projekt in Osterholz-Tenever erhält eine Partneraktion in Bremerhaven
  • Für ein an den Standards der BAG Täterarbeit Häusliche Gewalt orientiertes Täterangebot in Bremerhaven konnte ein Träger gefunden werden.
  • Ein Modul zu geschlechtsspezifischer Gewalt wurde in die Ausbildung von Pflegenden im Curriculum integriert.
  • Der durch den LAP initiierte Video- und Audiodolmetschdienst wird in den nächsten Monaten prioritär für Zielgruppen nach der Istanbul-Konvention nutzbar sein. Das Angebot wird ein großer Gewinn für niedrigschwellige, passgenaue Beratung und Versorgung Betroffener aller Formen geschlechtsspezifischer Gewalt bedeuten.
  • Fortbildungen in allen einbezogenen Ressorts mit einer großen Bandbreite stützen jedes Jahr die Sensibilisierung und Professionalisierung im Themenbereich – von Fortbildungen zu Femiziden und Risikoeinschätzung, Ursachen der Gewalt und Kinderschutz bei häuslicher Gewalt für Mitarbeitende in der Justiz und Polizeien über Veranstaltungen zu Barrierefreiheit im Hilfesystem und Berichterstattung bei geschlechtsspezifischer Gewalt für das Hilfesystem und Medienschaffende bis hin zu Schulungen zum Schutz vor Ortung und Überwachung auf Handys, Tablets und Social Media für die Arbeit in Frauenhäusern und Beratungsstellen.
  • Selbstbehauptungskurse für Frauen, Mädchen und LSBTIQ-Personen bilden ein Fundament der Prävention – mit steigender Nachfrage werden  Angebote ganz unterschiedlicher Organisationen im Rahmen einer Maßnahme des LAP gefördert.
März 2024: Zweiter Fortschrittsbericht zum Bremer Landesaktionsplan

Zweiter Fortschrittsbericht zum Bremer Landesaktionsplan (2024) zum Download

Die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Bremen hat im zweiten Jahr an Fahrt aufgenommen. 50 der 75 Maßnahmen im Landesaktionsplan wurden bislang auf den Weg gebracht oder bereits abgeschlossen. Die finanziellen Mittel für die Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen wurden für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 deutlich erhöht.

Nicht nur wurden im Berichtszeitraum die im ersten Jahr nicht eingesetzten Mittel 2023 komplett ausgegeben – für Maßnahmen, die erst angelaufen waren und im zweiten Jahr mehr Budget benötigten etwa. Ein großes Interesse gab es auch an ressortübergreifenden und interdisziplinär angelegten Fortbildungen, für die daher 2024 deutlich mehr Geld zur Verfügung steht.

Für das Jahr 2025 wurden die zentralen Mittel mit über einer Million Euro sogar verdoppelt. Beschließt die Bremische Bürgerschaft den Haushalt wie von der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz vorgeschlagen, können weitere Maßnahmen des Landesaktionsplans realisiert werden, deren Umsetzung zunächst auf der Kippe stand oder über eine Anschubfinanzierung hinaus ungewiss blieb.

Der Bremer Landesaktionsplan hat im vergangen Jahr überregionales und sogar internationales Interesse hervorgerufen. Im Fokus stand dabei auch der Bremer Betroffenenbeirat. Hierdurch intensivierte sich der Austausch der Landeskoordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention mit anderen nationalen und internationalen Akteurinnen und Akteuren. Auch die Beteiligung im Rahmen der Arbeitsgruppen und Fachveranstaltungen bleibt unverändert hoch.

Im Zweiten Fortschrittsbericht sind die Entwicklungen der beteiligten Ressorts nachzulesen, ebenso wie eine Statustabelle der seit 2022 angestoßenen Maßnahmen im Landesaktionsplan. Dazu gehörten 2023:

  • Das Projekt Schule gegen sexuelle Gewalt (Senatorin für Kinder und Bildung)
  • Aufstockung des Personals der psychologischen Erstberatung in Aufnahmeeinrichtungen für geflüchtete Menschen (Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration)
  • Casemanagement für Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt sowie Verstärkung der Täterarbeit (Senatorin für Justiz und Verfassung)
    Gefährdungsmanagement und Hochrisikomanagement bei Partnerschaftsgewalt (Senator für Inneres und Sport)
  • Dialogprozess für ein Gesamtkonzept Frauenhäuser im Land Bremen inklusive des Ausbaus der Schutzplätze (Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz)
  • Prüfung von und Beschluss für eine Flatrate für Videodolmetschung im Land Bremen (ZGF und Senator für Finanzen)

Mit der Einrichtung der Landeskoordinierungsstelle und des Betroffenenbeirats, mit der Konstitution des Runden Tisches IK sowie verschiedener Arbeitsgruppen wurde bereits im Erstellungsprozess eine verlässliche Struktur für interdisziplinäres Arbeiten geschaffen, die sich inzwischen bewährt hat.

 

März 2023: Erster Bericht zum Bremer Landesaktionsplan

Erster Fortschrittsbericht zum Bremer Landesaktionsplan (2023) zum Download

Die Landeskoordinierungsstelle Istanbul-Konvention hat dem Bremer Senat den ersten Bericht vorgelegt. Der im März 2022 vom Senat beschlossene Landesaktionsplan „Frauen und Kinder vor Gewalt schützen“ wird jedes Jahr auf seinen Fortschritt geprüft. Dazu berichtet die Landeskoordinierungsstelle immer im Frühjahr.

Die aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamts unterstreichen, wie dringend eine systematische Zusammenarbeit aller Akteurinnen und Akteure in der Strafverfolgung sowie im Hilfe- und Unterstützungssystem ist, um Frauen und Mädchen wirksam vor Gewalt zu schützen: Im Jahr 2021 verzeichnet Deutschland 127 Opfer von vollendetem Mord und Totschlag sowie Körperverletzung mit Todesfolge durch Partnerschaftsgewalt. Die Opfer sind zu 90 Prozent Frauen: 113 Frauen und 14 Männer starben durch Gewalt in der Partnerschaft.

Mit dem Landesaktionsplan setzt der Senat 75 konkrete, terminierte und teils finanzierte Maßnahmenziele entlang der Vorgaben der Istanbul-Konvention: Sie sollen Mädchen und Frauen im Land Bremen besser vor Gewalt schützen.

Viele Ressorts – eine Gesamtstrategie

In Bremen arbeiten viele Ressorts gemeinsam daran: Das Ressort für Kinder und Bildung leitet Maßnahmen vorrangig im Bereich Prävention. Die Ressorts Soziales, Jugend, Integration und Sport sowie für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz meist im Bereich Schutz und Unterstützung, das Ressort für Justiz und Verfassung im Bereich Strafverfolgung. Bremerhaven sowie die Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) verantworten Projekte in allen Bereichen.

Damit setzt Bremen ein Beispiel für gelungene Zusammenarbeit aller Akteurinnen und Akteure entlang einer gemeinsam entwickelten Gesamtstrategie. Für die Koordinierung aller beteiligten Stellen ist die Landeskoordinierungsstelle Istanbul-Konvention bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zuständig. Sie verantwortet auch die zentralen Haushaltmittel für die Istanbul-Konvention von 550.000 Euro jährlich.

Bremen steht dafür, dass die Perspektive der Betroffenen im Mittelpunkt aller Maßnahmen des Gewaltschutzes stehen muss. Daher hat Bremen den bislang einzigen Betroffenenbeirat mit Fokus auf die Istanbul-Konvention eingerichtet. Der Betroffenenbeirat soll die Umsetzung und Fortschreibung des Landesaktionsplans kritisch begleiten.

Projekte der Ressorts im Überblick

Folgende Projekte haben die verschiedenen Stellen federführend in 2022 begonnen – hier sind nur wenige Schwerpunkte genannt, die meist über das Jahr 2023 hinauslaufen. Einen Überblick über alle in 2022 angeschobenen Maßnahmen gibt die Tabelle am Ende des Fortschrittsberichts.

Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

  • Prozess zur Qualitätsverbesserung der Frauenhäuser
  • Vorbereitung der Einrichtung einer Gewaltschutzambulanz für von Gewalt betroffenen Menschen aller Altersstufen, Frauen, Männer, Trans*Personen, nichtbinäre Personen, Inter*Personen und Kinder zur Versorgung nach häuslicher Gewalt und/oder sexueller Gewalt
  • Schaffung neuer Schutzangebote für wohnungslose, psychisch kranke, suchtmittelkonsumierende sowie sich prostituierende Frauen, die Gewalt erlebt haben

Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF)

  • Federführung bei der Vernetzung verschiedener Hilfesysteme
  • Erstellung von Informationsmaterial über weibliche Genitalverstümmelung (FGM)
  • Verbesserung der Sprachmittlungsangebote

Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport

  • Standardisiertes Gewaltschutzmonitoring in Einrichtungen für Geflüchtete
  • Angebot eines Kurses zur Aufklärung und sexuellen Selbstbestimmung für FLINTA mit kognitiver Beeinträchtigung
  • Schaffung eines Gewaltschutzkonzepts und Frauenbeauftragte in Wohneinrichtungen

Senatorin für Kinder und Bildung

  • Unterstützung von Schulen bei der Erstellung schulspezifischer Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt
  • Erstellung eines Ordners "Hilfen bei nicht-alltäglichen Situationen in Schule" (Arbeitstitel) zur Eindämmung digitaler Gewalt
  • Einrichtung einer Anlaufstelle für Schülerinnen und Schüler, die von Diskriminierung im digitalen Raum betroffen sind bei der Antidiskriminierungsberatung der ReBUZ

Senatorin für Justiz und Verfassung

  • Leichtere und barriere-ärmere Beantragung von Prozesskostenhilfe, die vorrangig im Zivilprozess eine bedeutende Rolle spielt: Erstellung von Informationsmaterial zur psychosozialen Prozessbegleitung in analoger wie digitaler Form, sowie mehrsprachig und in Leichter Sprache
  • Kostenübernahme für die Ausbildung der psychosozialen Prozessbegleitungen der Sozialen Dienste der Justiz durch die ZGF

Polizei Bremen und Ortspolizeibehörde Bremerhaven

  • Implementierung von Verfahren zur Erkennung und Bearbeitung von Hochrisikofällen der häuslichen Gewalt
  • Überarbeitung der Standards zum Gefährdungsmanagement bei der Polizei Bremen
  • Inkraftsetzen der „Dienstanweisung zum Umgang mit Häuslicher Gewalt und dem Management von Hochrisikofällen" in Bremerhaven

Ausfinanzierung des Landesaktionsplan gefordert

Im Jahr 2022 konnten viele Projekte aus den 75 Maßnahmen erst angeschoben werden. Wegen des nötigen Vorlaufs wurden Mittel erst Mitte des Jahres abgerufen. So entstanden Restmittel, die 2023 verwendet werden sollen.

Die meisten Projekte, die 2022 begonnen wurden, stehen in der Status-Ampel der Maßnahmentabelle auf Grün. Auch Gelb bedeutet, dass es zu Verzögerungen gekommen ist, das Erreichen des Maßnahmeziels aber nicht in Frage steht.

Im Ausblick auf die Jahre ab 2024 macht die Maßnahmentabelle deutlich, dass einige Bereiche im nächsten Haushalt Mittel benötigen werden, damit sie umgesetzt werden können. Dies betrifft Anschubfinanzierungen, die in den Regelbetrieb übergehen sollen, sowie einzelne Maßnahmen, für die der bereitgestellte Topf nicht ausreichend Mittel hält.