Bremen setzt um
Bremen setzt um
Bremer Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention
Der Bremer Senat hat den Landesaktionsplan „Istanbul-Konvention umsetzen – Frauen und Kinder vor Gewalt schützen“ im März 2022 beschlossen.
Als Gesamtstrategie legt der Landesaktionsplan Handlungsschritte zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Bremen sowie in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven für einen Zeitraum von vier Jahren (2022 bis 2025) fest.
Der Landesaktionsplan macht detaillierte Angaben über die umzusetzenden Ziele und Maßnahmen bezogen auf die zentralen Kapitel der Konvention. Er legt fest, welches politische Ressort für die Umsetzung jeder der 75 Maßnahmen verantwortlich ist, wieviel personelle bzw. finanzielle Ressourcen benötigt werden und bis wann das definierte Ziel umgesetzt werden soll.

März 2026: Abschlussbericht zum Bremer Landesaktionsplan 2022-2025
Der Abschluss der im Landesaktionsplan festgeschriebenen Maßnahmen ist ein Erfolg aller zusammenarbeitenden Ressorts:
Federführend hatten die Zentralstelle der Landesfrauenbeauftragten Bettina Wilhelm (ZGF) und die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz den Landesaktionsplan erarbeitet. Einbezogen waren neben zivilgesellschaftlichen Stellen auch weitere Senatsressorts, die Verantwortung für die Umsetzung vieler Maßnahmen trugen: Der Senator für Kinder und Bildung, Die Senatorin für Inneres und Sport, Die Senatorin für Justiz und Verfassung, Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration sowie Der Senator für Finanzen.
Gemeinsam gegen geschlechtsspezifische Gewalt
Im Landesaktionsplan sind 75 Maßnahmen in den Handlungsfeldern Prävention, Schutz und Unterstützung, Strafverfolgung und übergreifende politische Maßnahmen enthalten – sie bilden eine Gesamtstrategie um Frauen, Inter-, Trans- und Nichtbinäre Personen und Kinder besser vor Gewalt zu schützen. Der Aktionsplan ist eng an den Forderungen der Istanbul-Konvention aufgestellt und bekämpft fast alle der in der Konvention benannten Gewaltformen.
Gelingen konnte das nur mit gemeinsamer Anstrengung verschiedener Fachbereiche und unter großen Engagement des Schutz und Hilfesystems.
Zentrale Erfolge des Bremer Landesaktionsplans umfassen:
- Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und Stärkung der intersektionalen Perspektive
- eine vielbeachtete Broschüre, die Handlungssicherheit vermittelt in Fällen von Female Genital Mutilation and Cutting (FGM/-C)
- Im Bereich Prävention frühkindliche Bildung und Schule Lerninhalte zu Körperbewusstsein und Selbstbestimmung, Schutzkonzepte für Kitas und Schulen und Medienbildung, die Kompetenzen im Netz zur Prävention digitaler Gewalt vermittelt.
- In Verantwortung des Fachbereichs Innere Sicherheit implementierten die Polizeien Bremen und Bremerhaven ein verbindliches, einheitliches Risikomanagement mit enger Zusammenarbeit mit Justiz, Fachberatungsstellen und Frauenhaus in Fallkonferenzen in Bremerhaven.
- Die Gewaltschutzambulanz bietet seit 2024 rechtsmedizinische Untersuchung, Spurensicherung und Case Management am Klinikum Bremen-Mitte. Ein Angebot in Bremerhaven am Klinikum Reinkenheide konnte ebenfalls bereits eröffnet werden.
- Für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen und Geflüchtete in Unterkünften wurden Qualitätsstandards für Gewaltschutzkonzepte, entwickelt, Überprüfungsmechanismen und Strukturen für Gewaltschutz- und Frauenbeauftragte.
- In den sozialen Diensten der Justiz wurde ein Angebot für Täterarbeit geschaffen, das durch ein den Standards der BAG Täterarbeit Häusliche Gewalt orientiertes Täterangebot in Bremen und Bremerhaven durch externe Träger ergänzt wurde. Das Angebot für psychosoziale Prozessbegleitung wurde ausgebaut und mehrsprachig beworben.
- einen Dolmetschungsdienst für alle Stellen, die mit Betroffenen, Tätern oder Angehörigen geschlechtsspezifischer Gewalt arbeiten, realisierte das Ressort Finanzen.
- als übergreifende Maßnahmen wurden insbesondere die Einrichtung einer Landeskoordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention und die Einberufung eines Betroffenenbeirats zur strukurierten und systematischen Einbindung der Betroffenenperspektive realisiert.
Fortschrittsberichte der vergangenen Jahre
Viele Ressorts – eine Gesamtstrategie
In Bremen arbeiten viele Ressorts gemeinsam daran: Das Ressort für Kinder und Bildung leitet Maßnahmen vorrangig im Bereich Prävention. Die Ressorts Soziales, Jugend, Integration und Sport sowie für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz meist im Bereich Schutz und Unterstützung, das Ressort für Justiz und Verfassung im Bereich Strafverfolgung. Bremerhaven sowie die Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) verantworten Projekte in allen Bereichen.
Damit setzt Bremen ein Beispiel für gelungene Zusammenarbeit aller Akteurinnen und Akteure entlang einer gemeinsam entwickelten Gesamtstrategie. Für die Koordinierung aller beteiligten Stellen ist die Landeskoordinierungsstelle Istanbul-Konvention bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zuständig. Sie verantwortet auch die zentralen Haushaltmittel für die Istanbul-Konvention von 550.000 Euro jährlich.
Bremen steht dafür, dass die Perspektive der Betroffenen im Mittelpunkt aller Maßnahmen des Gewaltschutzes stehen muss. Daher hat Bremen den bislang einzigen Betroffenenbeirat mit Fokus auf die Istanbul-Konvention eingerichtet. Der Betroffenenbeirat soll die Umsetzung und Fortschreibung des Landesaktionsplans kritisch begleiten.
Projekte der Ressorts im Überblick
Folgende Projekte haben die verschiedenen Stellen federführend in 2022 begonnen – hier sind nur wenige Schwerpunkte genannt, die meist über das Jahr 2023 hinauslaufen. Einen Überblick über alle in 2022 angeschobenen Maßnahmen gibt die Tabelle am Ende des Fortschrittsberichts.
Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
- Prozess zur Qualitätsverbesserung der Frauenhäuser
- Vorbereitung der Einrichtung einer Gewaltschutzambulanz für von Gewalt betroffenen Menschen aller Altersstufen, Frauen, Männer, Trans*Personen, nichtbinäre Personen, Inter*Personen und Kinder zur Versorgung nach häuslicher Gewalt und/oder sexueller Gewalt
- Schaffung neuer Schutzangebote für wohnungslose, psychisch kranke, suchtmittelkonsumierende sowie sich prostituierende Frauen, die Gewalt erlebt haben
Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF)
- Federführung bei der Vernetzung verschiedener Hilfesysteme
- Erstellung von Informationsmaterial über weibliche Genitalverstümmelung (FGM)
- Verbesserung der Sprachmittlungsangebote
Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport
- Standardisiertes Gewaltschutzmonitoring in Einrichtungen für Geflüchtete
- Angebot eines Kurses zur Aufklärung und sexuellen Selbstbestimmung für FLINTA mit kognitiver Beeinträchtigung
- Schaffung eines Gewaltschutzkonzepts und Frauenbeauftragte in Wohneinrichtungen
Senatorin für Kinder und Bildung
- Unterstützung von Schulen bei der Erstellung schulspezifischer Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt
- Erstellung eines Ordners "Hilfen bei nicht-alltäglichen Situationen in Schule" (Arbeitstitel) zur Eindämmung digitaler Gewalt
- Einrichtung einer Anlaufstelle für Schülerinnen und Schüler, die von Diskriminierung im digitalen Raum betroffen sind bei der Antidiskriminierungsberatung der ReBUZ
Senatorin für Justiz und Verfassung
- Leichtere und barriere-ärmere Beantragung von Prozesskostenhilfe, die vorrangig im Zivilprozess eine bedeutende Rolle spielt: Erstellung von Informationsmaterial zur psychosozialen Prozessbegleitung in analoger wie digitaler Form, sowie mehrsprachig und in Leichter Sprache
- Kostenübernahme für die Ausbildung der psychosozialen Prozessbegleitungen der Sozialen Dienste der Justiz durch die ZGF
Polizei Bremen und Ortspolizeibehörde Bremerhaven
- Implementierung von Verfahren zur Erkennung und Bearbeitung von Hochrisikofällen der häuslichen Gewalt
- Überarbeitung der Standards zum Gefährdungsmanagement bei der Polizei Bremen
- Inkraftsetzen der „Dienstanweisung zum Umgang mit Häuslicher Gewalt und dem Management von Hochrisikofällen" in Bremerhaven
Ausfinanzierung des Landesaktionsplan gefordert
Im Jahr 2022 konnten viele Projekte aus den 75 Maßnahmen erst angeschoben werden. Wegen des nötigen Vorlaufs wurden Mittel erst Mitte des Jahres abgerufen. So entstanden Restmittel, die 2023 verwendet werden sollen.
Die meisten Projekte, die 2022 begonnen wurden, stehen in der Status-Ampel der Maßnahmentabelle auf Grün. Auch Gelb bedeutet, dass es zu Verzögerungen gekommen ist, das Erreichen des Maßnahmeziels aber nicht in Frage steht.
Im Ausblick auf die Jahre ab 2024 macht die Maßnahmentabelle deutlich, dass einige Bereiche im nächsten Haushalt Mittel benötigen werden, damit sie umgesetzt werden können. Dies betrifft Anschubfinanzierungen, die in den Regelbetrieb übergehen sollen, sowie einzelne Maßnahmen, für die der bereitgestellte Topf nicht ausreichend Mittel hält.
